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Ist es tatsächlich war, das die Regierungskoalition das Informationsfreiheitsgestz in seiner jetzigen Form abschaffen will?

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Frage von Uwe C. •

Ist es tatsächlich war, das die Regierungskoalition das Informationsfreiheitsgestz in seiner jetzigen Form abschaffen will?

Quelle: abgeordnetenwatch, t-online

Transparenz-Anfragen von Bürger:innen über das IFG könnten zukünftig tausende Euro kosten und sollen überhaupt nur bei „berechtigtem Interesse“ erlaubt sein. Journalist:innen und zivilgesellschaftliche Organisationen wie abgeordnetenwatch sollen nach den Plänen der Koalition überhaupt keine IFG-Anfragen mehr stellen dürfen.

Übersetzt bedeutet das: Die Abschaffung des Informations- und Presserechts, wie wir es kennen. Kanzleramt und Ministerien könnten sämtliche Transparenz-Anträge abbügeln oder mit Gebühren belegen, die jede Anfrage im Keim ersticken.

Bisher ermöglicht das IFG die Kontrolle staatlichen Handelns überhaupt erst.

Lobbytreffen, Kungeleien, einseitige Einflussnahme – all das könnte für die Öffentlichkeit zukünftig zur Blackbox werden, die für immer verschlossen bleibt.

Haben Sie das tatsächlich vor?

Wenn ja, warum sollten die Bürger Sie und Ihre Partei dann noch wählen, wenn sie deren Rechte so einschränken wollen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz. 

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt. 

Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Einer Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird die SPD-Bundestagsfraktion nicht zustimmen. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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