Muss den Antrag für Heizkostenzuschuss bei Pellets der Vermieter oder der Mieter stellen? - Was kann ggf. der Mieter tun, wenn der Vermieter keinen Antrag stellt? -

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Frage von G. Stefan B. •

Muss den Antrag für Heizkostenzuschuss bei Pellets der Vermieter oder der Mieter stellen? - Was kann ggf. der Mieter tun, wenn der Vermieter keinen Antrag stellt? -

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Es empfiehlt sich, bei weiteren Fragen zu diesem Thema direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion.

Was Ihre Frage betrifft:

Wenn Sie selbst Pellets einkaufen, ist es nicht entscheidend, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Sie können dann einen Antrag stellen, sobald dies möglich ist. Kauft die Vermieterin oder der Vermieter die Pellets, muss diese bzw. dieser den Antrag stellen. Kurz gefasst gilt, dass die- oder derjenige, auf den die Pelletrechnung adressiert ist, den Antrag stellen muss. Bei Mehrparteienwohnungen hat die Vermieterin bzw. der Vermieter die Weitergabe der Mittel an die Mieterinnen und Mieter schriftlich zu bescheinigen. Die weiteren Zugangsvoraussetzungen sollen im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung bestimmt werden. So ist es im Dezember vom Bundestag beschlossen worden. Diese Vereinbarung wird gegenwärtig vom Bundeswirtschaftsminister mit den Bundesländern verhandelt und beschlossen. Anschließend obliegt es den Bundesländern, die Vereinbarung umzusetzen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Zuschüsse zukommen zu lassen. Diese können die Hilfen so gegebenenfalls noch um eigene Hilfsprogramme ergänzen. Ich rate Ihnen daher, sich hierzu auch direkt an die bayerische Staatsregierung zu wenden. Die Möglichkeit dazu haben Sie etwa per Mail unter der Adresse: poststelle@stk.bayern.de.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas 

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