Muss ein Härtefall individuell vorliegen? Vielen Dank Brigitte B.

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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Brigitte B. •

Muss ein Härtefall individuell vorliegen? Vielen Dank Brigitte B.

Sehr geehrte Frau Bas,
Muss ein Härtefall zwingend für den Antrag des Heizkostenzuschusses vorliegen?
Vielen Dank
Brigitte B.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Es empfiehlt sich, bei weiteren Fragen zu diesem Thema auch direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion.

Der Deutsche Bundestag hat im Dezember mehrere Entlastungsmaßnahmen beschlossen, um die vorübergehende Belastung durch die Energiepreissteigerungen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzufedern. Besonders die Preise für Erdgas sind stark gestiegen, doch auch bei anderen Energieträgern ist die finanzielle Belastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich gewachsen. Deshalb hat der Bundestag auf Antrag der Ampel-Fraktionen auch eine Härtefallregelung für sogenannte nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas beschlossen. Für diese stellt der Bund bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit.

Zu Ihrer konkreten Frage: Ja, um einen Antrag stellen zu können, muss ein Härtefall vorliegen. Berücksichtigt werden Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022, die im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen sind. Das bedeutet: Die Kosten müssen sich mehr als verdoppelt haben. Von Kostensteigerungen, die über das Doppelte des Vorjahrespreises hinausgehen, können dann 80 Prozent erstattet werden, bis zu einer Erstattung von maximal 2.000 Euro.

Treffen diese Vorgaben auf Ihren persönlichen Einzelfall zu, können Sie einen Antrag stellen. Die Zuständigkeit für das Antragsverfahren liegt bei den Bundesländern. Diese können die Hilfen so gegebenenfalls noch um eigene Hilfsprogramme ergänzen. Ab wann eine Beantragung in Nordrhein-Westfalen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der dortigen Landesregierung nicht sagen. Ich rate Ihnen daher, sich auch direkt an diese zu wenden. Die Möglichkeit dazu haben Sie etwa per Mail unter der Adresse: nrwdirekt@nrw.de.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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