Sehr geehrte Fr.Bas , ich würde gern wissen ,ob Ruhestandsgelder gedeckelt sind. Mit freundlichen Grüßen Andre N.
1. Beispiel.:
Der Herr Bundespräsident war Kanzleramtsminister , Außenminister und Bundespräsident.
Addieren sich diese Gelder.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Die Berechnung des Ruhegehalts richtet sich in der Regel nach der letzten Tätigkeit oder Position vor Beginn der Ruhezeit. Das bedeutet, dass das Ruhegehalt auf Grundlage des letzten Grundgehalts und der Dienstzeit in dieser Position festgelegt wird.
Im Falle des Bundespräsidenten, den Sie ansprechen, gibt es ein eigenes Gesetz über die Ruhebezüge – um damit für Klarheit und Transparenz zu sorgen. Das Ruhegehalt als Bundespräsident ist in § 1 BPräsRuhebezG geregelt – er erhält einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder. Im Gesetz ist auch eine Einschränkung vorgesehen, die genau das adressiert, was Sie in Ihrer Frage anmerken – nämlich Ansprüche auf ein Ruhegehalt aus anderen Ämtern. § 3 BPräsRuhebezG besagt, dass sich die Ruhegehälter nicht aufsummieren, sondern er die Bezüge als Bundespräsident nur insoweit erhält, als sie höher sind als das anderweitige Ruhegehalt. Im Klartext: Das Ruhegehalt des Bundespräsidenten wird somit nicht mit anderen Ruhegehältern addiert.
Ähnlich ist dies auch für andere öffentliche Positionen, in denen Ruhebezüge gezahlt werden. Das Ruhegehalt für Minister richtet sich nach dem Bundesministergesetz. Dieses Ruhegehalt ist gemäß § 15 Absatz 3 Satz 3 auf maximal 71,75 % des Amtsgehalts und des Ortszuschlags gedeckelt.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas