Wäre es nicht sinnvoll nachdem die Regeln im Bürgergeld verschärft werden, im Bereich der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld die Regeln durch Abschaffung der Beratung im zwangskontext zu ergänzen?
Es ließen sich so in der Arbeitslosenversicherung mindestens 10 % Personal einsparen ohne Qualitätsverlust. Beratung erfolgt nur bei Bedarf und auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Der Kunde ohne aufstockendes Bürgergeld ist von allein hoch motiviert.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:
In der täglichen Arbeit der Beratungsfachkräfte der Bundesagentur für Arbeit (BA) steht immer die bestmögliche arbeitsmarktpolitische Unterstützung für den einzelnen Menschen im Mittelpunkt. Um diese zu identifizieren, ist ein persönliches Gespräch wichtig, notwendig und deshalb auch gesetzlich festgeschrieben. Diesem gesetzlichen Auftrag kommt die BA gewissenhaft nach und stellt in einem Beratungsgespräch gemeinsam mit der bzw. dem Arbeitsuchenden fest, welche Förderleistungen, aber auch welche eigenen Bemühungen unter Berücksichtigung der Eignung, Neigung und individuellen Leistungsfähigkeit der bzw. des Arbeitsuchenden erforderlich sind, um die Chance für eine berufliche (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Neben dem Ziel der bestmöglichen Unterstützung der bzw. des Arbeitsuchenden wahrt die Verpflichtung zu einem Beratungsgespräch auch das Interesse der Gemeinschaft der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler - mit dem Ziel, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld so kurz wie notwendig zu halten.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
