Wann ist endlich Schluss damit, eine beitragsfreie Mitversicherung in den Sozialversicherungen ohne jede gesellschaftlich relevante Leistung zu gewähren? Z.B. durch Heirat, ohne Kinder oder Pflege.
Eine Beitragsbefreiung muss gesellschaftlich relevante Gründe haben, da die Kosten für Krankheit oder Alter von anderen übernommen werden. Muss befristet werden auf Zeiten von Kinder-/oder Pflegebetreuung. In meinem Freundes- oder Bekanntenkreis gibt es jede Menge Beispiele dafür, dass man entweder heiratet, um einen Rentenanspruch zu bekommen, oder seinen neuen Lebenspartner in einer Wirtschaftsgemeinschaft nicht heiratet, um die Versorgung aus einer vergangenen Ehe nicht zu verlieren. Viele Frauen verharren in nicht sozialversicherungspflichtigen Minijobs, obwohl die 1,25 Kinder längst aus dem Haus sind. Weil der Ehemann es bequem findet, dass sie den Haushalt alleine schmeißt und noch das Geld für den Urlaub "dazuverdient". Und seine Versicherungspflichtgrenze wird nicht angehoben! Fazit: Aus allen Sozialversicherungen muss der Versorgungsgedanke aus Bismarcks Zeiten entfernt werden, ersetzt durch Ansprüche aus eigener Leistung.
Und die Kosten für Flüchtlinge muss der Staat tragen!
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Manche Regelungen unserer Sozialversicherungen stammen aus einer Zeit, in der Lebensmodelle anders aussahen, als es heute zum Normalfall geworden ist. Ich finde es legitim, diese Regelungen kritisch zu hinterfragen.
Die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zeigt aber auf, wie komplex diese Fragen sind. Denn viele Mitversicherte – wenn auch in der Tat nicht alle – leisten tatsächlich wichtige, gesellschaftsrelevante Arbeit: Sie erziehen Kinder, pflegen Angehörige oder sind etwa selbst erwerbsgemindert. Diesen Menschen wollen wir keine Steine in den Weg legen. Der aktuelle Entwurf der GKV-Finanzreform sieht einen Eigenbeitrag für die Mitversicherung vor – mit Ausnahmen u.a. für die genannten Gruppen. Die Verhandlungen im parlamentarischen Verfahren laufen allerdings noch und zeigen ganz ausdrücklich: Es ist nicht immer einfach zu trennen, wo gesellschaftliche Relevanz aufhört und anfängt.
Ihren kritischen Blick auf Minijobs teile ich – und auch die Alterssicherungskommission: In ihrem Bericht legt sie dar, dass Minijobs insbesondere für Frauen ein erhebliches Armutsrisiko bergen. Die Entgeltgrenze sorgt dafür, dass viele Menschen kaum Anreize haben, ihre Erwerbstätigkeit auszudehnen, etwa wenn der Betreuungsbedarf der Kinder altersbedingt zurückgeht. Minijobs werden dadurch zur dauerhaften, sozial kaum abgesicherten Beschäftigungsform. Die Kommission spricht sich daher dafür aus, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen. Wir werden nun schnellstmöglich an die Umsetzung der Kommissionsempfehlungen gehen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
