Warum gibt es noch keine Richtlinie f.Polizei bei Hostern regelhaft verpflichtend die Daten der Missbrauchsdateien zu löschen,könnte die Justizministerkonferenz das nicht verpflichtend machen?

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Bärbel Bas
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Frage von Jochen T. •

Warum gibt es noch keine Richtlinie f.Polizei bei Hostern regelhaft verpflichtend die Daten der Missbrauchsdateien zu löschen,könnte die Justizministerkonferenz das nicht verpflichtend machen?

Daten werden bei den Hostern(Speicherplatzanbieter) belassen, trotz Verhaftung von Darknetforen+Plattformbetreibern werden diese Daten kurze Zeit später wieder hochgestellt und es geht einfach weiter. Mit Kopien der abgeschalteten Foren entstehen direkt wieder Neue.
Bei Boystown6.0 war es so und bei Forbiddenlove und anderen dasselbe Spiel. Simpel:Die Lösung könnte eine Verpflichtung zum Löschen direkt beim Hoster sein, erklärt bei Min.7:48
https://www.youtube.com/watch?v=9ThLKT3Zq0I
Hat sich eigentlich mittlerweile aufgeklärt, wohin der Koffer mit schweren Kinderpornos in der Asservatenkammer der Polizei Detmold /NRW) verschwand, wieder gefunden worden etc.?
https://www.welt.de/vermischtes/video189207391/Missbrauch-in-Luegde-Polizei-verliert-Koffer-mit-Tausenden-Kinderpornodateien.html
+https://www.n-tv.de/panorama/Kinderporno-Verdacht-bei-Polizei-Mitarbeiter-article21409456.html
Sollte eine bessere Externe Aufsicht über Pflegestellen und Kinderheime eingerichtet werden(Lügde etc.)?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Löschen von Dateien sexueller Gewalt gegen Kinder. Meinen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion und auch mir ist das von Ihnen aufgezeigte Problem bekannt. Auch wir möchten uns nicht mit dem aktuellen Zustand zufrieden geben. Für die Betroffenen ist es eine Fortführung ihres Traumas, wenn diese Bilder nach wie vor im Netz zu finden sind. Es steht außer Frage, dass Missbrauch und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen absolut inakzeptabel sind und wir hier noch schneller und besser in der Verfolgung werden müssen. Auch die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat betont, wie notwendig hierbei das Löschen solchen Materials ist. Jährlich erstellt das Bundeskriminalamt (BKA) einen Bericht für den Bundestag, in dem die erfassten Löschungen dokumentiert werden.

Die Statistiken dieses Berichtes treffen aber keine Aussagen dazu, wie viele der strafbaren Darstellungen nicht gemeldet werden und weiterhin online verfügbar bleiben. Auch heute ist es rechtlich möglich, die Löschung von illegalem Material von den Providern zu verlangen. Dafür benötigen wir vor allem mehr Ressourcen, damit Polizistinnen und Polizisten neben der Täterverfolgung auch Kapazitäten für Meldungen bei den Providern haben. Dafür setzen meine Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Fraktion und ich uns ein. Die Innenministerkonferenz hat im Juni 2022 beschlossen, dass die Prozesse zwischen den Landespolizeien und dem BKA in Bezug auf das Löschen vereinfacht werden sollen. Ich hoffe sehr, dass es in Folge dieser Vereinbarung zeitnah einen abgestimmten Löschprozess geben wird.  

Gegebenenfalls bietet der aktuell diskutierte Vorschlag der EU-Kommission zum Kampf gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder durch eine verpflichtende Meldestelle neue Chancen für schnellere Meldewege und schnellere Löschungen. Mit einem EU-Zentrum gegen Kindesmissbrauch wird man die Betroffenen unterstützen. Dazu gehört auch, dass man ihnen erstmals das ausdrückliche Recht gibt, zu erfahren, ob Missbrauchsbilder noch im Umlauf sind.

Zu Ihrer Frage mit den Beweismitteln, die bei der Polizei NRW verschwanden, kann ich Ihnen leider keine Antwort geben. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags läuft aktuell noch und versucht, diesen und weitere schwere Fehler im Fall Lügde aufzuarbeiten.

Bei weiteren Fragen bezüglich dieses Themas empfehle ich Ihnen, sich auch direkt an den für Innen, Recht, Petitionen, Sport, Kultur zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, oder den Sprecher der Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann, zu wenden. Sie sind für Ihr Anliegen die richtigen Ansprechpartner.

Was Ihre Frage nach der Aufsicht der Pflegestellen und Kinderheime betrifft, ist es wichtig, dass die derzeit bestehenden Kontrollmechanismen genutzt werden. Dafür spielen die personelle Ausstattung und die Strukturen der Ämter eine entscheidende Rolle. Die Verantwortung hierfür liegt in erster Linie bei den Bundesländern. Strukturelle Schwächen wollen wir jedoch u.a. durch eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe überwinden. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, in einem Beteiligungsprozess mit Ländern, Kommunen und Verbänden notwendige Anpassungen zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe im SGB VIII zu erarbeiten und in dieser Wahlperiode gesetzlich zu regeln und fortlaufend zu evaluieren. Dazu wollen wir Modellprogramme auf den Weg bringen. Wichtig ist, dass mit der Reform der Kinder- und Jugendhilfe bereits die Verpflichtung des örtlichen Jugendamtes präzisiert worden ist, bei Pflegefamilien regelmäßig nach dem Rechten zu sehen und mit den Kindern dort Gespräche zu führen. Details dazu finden Sie im neuen § 37b SGB VIII „Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Familienpflege". Und auch die Stärkung von Beschwerdestellen und Ombudschaft hilft, Missstände rechtzeitig aufzudecken.

Bei weiteren Fragen bezüglich der Aufsicht der Pflegestellen und Kinderheime empfehle ich Ihnen, sich auch direkt an den für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bildung und Forschung stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Sönke Rix, oder die Sprecherin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Leni Breymaier, zu wenden. Sie sind diesbezüglich die richtigen Ansprechpartner.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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