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Warum verteilen Sie Geld an Leute die nie eingezahlt haben und Leute die 30 Jahre und mehr gearbeitet haben nur eine kleine Rente von 470.00€

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Frage von Ursula B. •

Warum verteilen Sie Geld an Leute die nie eingezahlt haben und Leute die 30 Jahre und mehr gearbeitet haben nur eine kleine Rente von 470.00€

Wie finden Sie es richtig , dass Leute die nie einzahlen mehr Geld bekommen, als die , die 30 Jahre gearbeitet haben und 15 Jahre Kindererziehung ohne Kita usw. Was es in den 70er Jahren nicht gab. 470.00€ Rente bekommen? ? Außerdem ich bei allem Zuzahlung leisten muss ? Bürger Geld Empfänger nicht @@!???? Ich weiß nicht auf welcher Wolke sie leben? ? Bei ihren Gehalt verliert man vielleicht die Wirklichkeit @! Man kann Geld verteilen wenn es einem nicht gehört, aber dann bitte gerecht.!!!!! Vergessen Sie nicht wer Deutschland aufgebaut hat, aber nicht dass Sie es an Leute verteilen die nie was geleistet haben oder leisten .mfg Ursula B.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B.

die Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird entsprechend der eingezahlten Beiträge berechnet: Demnach führen höhere Beiträge zu einer höheren Rente und umgekehrt. Zudem ist es wichtig, langjährig in die Rente einzuzahlen. Ergänzend werden Zeiten der Kindererziehung besonders bei der Rentenhöhe berücksichtigt, da sie oftmals zu Einschränkungen bei der Berufstätigkeit führen. 

Zu einem Sozialstaat gehört gleichzeitig die Sicherung des Existenzminimums. Diese finanzielle Mindestabsicherung zur gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen wird durch die bedarfsorientierte und steuerfinanzierte Grundsicherung übernommen. Diese Unterstützung gibt es jedoch nicht bedingungslos, vielmehr müssen Einkommens- und Vermögensgrenzen beachtet werden. Ich stimme Ihnen zu, dass Leistung einen Unterschied machen muss. Wer Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat muss im Alter mehr verfügbares Einkommen haben als Personen, die keine oder geringe Beiträge geleistet haben. Heute gibt es beispielsweise bereits einen Freibetrag in der Grundsicherung für diejenigen, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erworben haben. Ergänzend dazu empfiehlt die Alterssicherungskommission die Einführung eines Freibetrags beim anzurechnenden Renteneinkommen für alle Grundsicherungsbeziehenden.

Mit freundlichen Grüßen 

Bärbel Bas 

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