Warum wird die Erstattung von Cannabisblüten pauschal gestrichen, statt medizinisch notwendige Einzelfälle zu berücksichtigen und für bereits genehmigte Therapien Bestandsschutz zu schaffen?
Ich bin schwer an einer sehr seltenen Autoimmunerkrankung erkrankt, für die es kaum Leitlinien gibt. Viele Therapien sind für mich mit erheblichen Neben- und Wechselwirkungen verbunden. Medizinisches Cannabis ist für mich kein Genussmittel, sondern Teil meiner Behandlung: Es lindert Schmerzspitzen und beruhigt mein Nervensystem.
Schon die Kostenübernahme war eine große Hürde. Mein Antrag wurde zweimal vom Medizinischen Dienst abgelehnt und erst nach langer Prüfung von meiner Krankenkasse genehmigt.
Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, warum die Erstattung von Cannabisblüten nun pauschal gestrichen werden soll. Es geht dabei nicht nur um mich, sondern um viele schwerkranke Menschen, deren ärztlich begleitete Therapie funktioniert. Wir sind keine Freizeitkonsumenten und nehmen Cannabis nicht zum Spaß.
Warum nimmt man diesen Patientinnen und Patienten eine wirksame Therapie, anstatt medizinische Einzelfälle zu prüfen und bestehende Genehmigungen zu schützen?
Viele Grüße
M. S.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Streichung der Erstattung von medizinischen Cannabisblüten durch die gesetzliche Krankenversicherung. Ich kann gut nachvollziehen, dass diese Neuregelung insbesondere für Patientinnen und Patienten, die aktuell mit Cannabisblüten erfolgreich behandelt werden, eine erhebliche Belastung bedeutet.
Die Regelung ist Teil des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel des Gesetzes ist es, die stark gestiegenen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begrenzen und die Beitragssätze zu stabilisieren. Der Ausschluss von Cannabisblüten von der GKV-Erstattung geht auf eine Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit zurück. Die Kommission stufte die Streichung der Erstattung von Cannabisblüten als eine von insgesamt nur sechs Empfehlungen ein, die sich durch positive Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung bei mindestens gleichbleibendem Zugang und mindestens gleichbleibender Verteilungsgerechtigkeit auszeichnen. Sie begründet dies insbesondere mit der Evidenzlage: Die therapeutische Wirksamkeit standardisierter Extrakte und zugelassener Fertigarzneimittel sei derzeit besser belegt als die von Cannabisblüten.
Für die Streichung der Cannabisblüten werden Einsparungen von mindestens 130 Millionen Euro jährlich erwartet. Andere cannabishaltige Arzneimittel und Therapiealternativen bleiben grundsätzlich weiterhin zulasten der GKV verordnungsfähig. Dabei ist mir bewusst, dass eine Umstellung für Menschen, bei denen die Behandlung aktuell gut funktioniert, auch dann schwierig ist, wenn es medizinische Alternativen gibt. Für die Betroffenen bedeutet dies erst einmal Unsicherheit. Aus meiner Sicht und auch der meiner Fachkolleginnen und -kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion ist es daher besonders bedauerlich, dass kein Bestandsschutz für laufende Therapien vorgesehen ist.
Wir werden deshalb genau beobachten, welche Auswirkungen die Neuregelung auf die Versorgung hat. Sollte sich zeigen, dass Patientinnen und Patienten ihre bisher erfolgreiche Therapie nicht angemessen fortsetzen können oder erhebliche gesundheitliche Nachteile entstehen, muss die Regelung erneut politisch überprüft werden. Gleiches gilt, wenn die erwarteten Einsparungen nicht erreicht werden oder durch notwendige Therapieumstellungen an anderer Stelle zusätzliche Kosten entstehen. Die erwartete finanzielle Entlastung war schließlich ein wesentliches Argument für diese Regelung.
Unabhängig von der Frage der GKV-Erstattung bleibt medizinisches Cannabis grundsätzlich verfügbar. Cannabisblüten können weiterhin ärztlich auf Privatrezept verordnet und über Apotheken bezogen werden – auch wenn ich weiß, dass dies für viele Betroffene aufgrund der damit verbundenen Kosten keine realistische Option ist. Die von der SPD mitgetragene Reform des Medizinal-Cannabisrechts in der vergangenen Wahlperiode, durch die der Zugang zu medizinischem Cannabis deutlich erleichtert wurde, wollen wir erhalten. Deshalb sehen wir auch weitere Einschränkungen des Zugangs zu medizinischen Cannabisblüten kritisch.
Mir ist bewusst, dass diese Ausführungen den Wegfall der Kostenübernahme für persönlich Betroffene nicht weniger belastend machen. Umso wichtiger ist es uns, die Auswirkungen der Neuregelung auf die betroffenen Patientinnen und Patienten ernst zu nehmen und die weitere Entwicklung genau zu beobachten.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
