Welche Konsequenzen hat Andreas Schwarz zu erwarten, nachdem er für eine amerikanische Rüstungsfirma Lobbyarbeit in Form eines "Essens" geleistet hat?

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Bärbel Bas
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Frage von Philipp E. •

Welche Konsequenzen hat Andreas Schwarz zu erwarten, nachdem er für eine amerikanische Rüstungsfirma Lobbyarbeit in Form eines "Essens" geleistet hat?

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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Unsere parlamentarische Demokratie lebt nicht zuletzt vom Vertrauen der Bevölkerung in die Verfassungsorgane und deren Vertreterinnen und Vertreter. Was den Deutschen Bundestag anbelangt, braucht es dafür auch Klarheit und Offenheit bezüglich der Vertretung politischer Interessen im Parlament.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich deshalb einen Katalog von Verhaltensregeln auferlegt, der in der vergangenen Wahlperiode juristisch neu verankert und dabei nochmals erweitert bzw. verschärft wurde (https://dserver.bundestag.de/btd/19/287/1928784.pdf).

Außerdem führt der Deutsche Bundestag seit Januar 2022 ein öffentliches Lobbyregister, in dem sich die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter registrieren müssen, die sich in ihrer Arbeit an den Deutschen Bundestag wenden. Dieses Lobbyregister soll in dieser Legislaturperiode weiterentwickelt werden, um noch mehr Transparenz zu schaffen.

Im angesprochenen Fall lässt sich kein einschlägiger Verstoß gegen die im Abgeordnetengesetz festgeschriebenen Maßgaben - insbesondere die im 11. Abschnitt konkretisierten Verhaltensregeln - nachweisen. Ich nehme meine Verantwortung aber sehr ernst, dass diese Regeln nicht nur der Form nach in der Arbeit des Parlaments eingehalten werden. Dass Abgeordnete lediglich als Schirmherren für Werbe- oder Lobby-Veranstaltungen Dritter fungieren, ist nicht Sinn der Sache und widerspricht den geltenden Regularien. Ich habe deshalb in die Wege geleitet, dass die Genehmigungspraxis für entsprechende Veranstaltungen überprüft und entsprechend angepasst wird.

Grundsätzlich wahre ich in meiner Funktion als Bundestagspräsidentin Zurückhaltung bei der Kommentierung einzelner Abgeordneter. Sie sind nach Artikel 38 Grundgesetz frei. Ich verweise deshalb auf die Stellungnahmen, die der Abgeordnete Andreas Schwarz auf dieser Plattform zu diesem Sachverhalt veröffentlicht hat: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/andreas-schwarz/fragen-antworten/was-hat-sie-dazu-bewogen-das-lobbyevent-des-us-waffenbauers-lockheed-martin-als-eigenes-event-auszugeben-und.

Abschließend möchte ich auch darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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