Werden Sie sich gegen die Absenkung oder gar Abschaffung der 100.000 EUR-Regel des Angehörigen-Entlastungsgesetztes aussprechen?
Sehr geehrte Frau Bas,
bei der aktuellen Diskussion um die Pflegereform und den Vorstoß von Gesundheitsministerin Warken zur Streichung der 100.000-Euro-Grenze scheint völlig unterzugehen, dass diese Grenze im SGB XII einheitlich geregelt ist (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Sie schützt somit nicht nur Angehörige in Pflegefällen, sondern gilt allgemein auch bei der Grundsicherung im Alter.
Bei einer Streichung oder Absenkung dieser Grenze müssten die Sozialämter künftig wieder standardmäßig Regress bei den Kindern nehmen, sobald die Rente der Eltern nicht mehr für den Lebensunterhalt ausreicht – was angesichts der steigenden Kosten leider kein Einzelfall mehr ist. Eine Abschaffung würde somit die "Sandwich-Generation" massiv im Alltag belasten.
Werden Sie sich innerhalb Ihrer Fraktion und im Bundestag dafür einsetzen, dass der Schutz der 100.000-Euro-Grenze – insbesondere für Bezieher der klassischen Grundsicherung im Alter – unangetastet bleibt?
Sehr geehrter Herr H.,
die Bundesregierung möchte einen Beitrag zur Vermeidung steigender Sozialhilfekosten leisten, die die Kommunen belasten. Nach Abschluss der Evaluation des Angehörigenentlastungsgesetzes wird die Bundesregierung daher prüfen, wie die Kommunen durch mögliche Anpassungen angemessen entlastet werden können. Dabei ist auch der Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen, den eine Einzelfallprüfung bei der Heranziehung von Angehörigen im SGB XII erzeugt.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
