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Wie rechtfertigen Sie die Frühverrentung d. Aufhebungsverträge mit riesen Abfindungen von Großkonzernen auf Staatskosten, gleichzeitige BeitragsZahlung in die Rentenversicherung ?

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Frage von Achim B. •

Wie rechtfertigen Sie die Frühverrentung d. Aufhebungsverträge mit riesen Abfindungen von Großkonzernen auf Staatskosten, gleichzeitige BeitragsZahlung in die Rentenversicherung ?

Unternehmen wie die DB oder Otto wollen wie aktuell angekündigt, massiv Stellen über Sozialpläne und Aufhebungsverträge abbauen. Ein Muster der Vergangenheit: Arbeitnehmer erhalten hohe Abfindungen, unterschreiben ihr Ausscheiden selbst, beziehen dennoch nahtlos ALG, undie Solidargemeinschaft (BA) zahlt die Rentenversicherungsbeiträge dieser Personen.
Wie rechtfertigen Sie gegenüber den Beitragszahlern, dass die Rentenkasse durch diese Form der „indirekten Frühverrentung auf Staatskosten“ belastet wird, anstatt Abfindungen vorrangig für die soziale Absicherung heranzuziehen? Planen Sie gesetzliche Initiativen, um Unternehmen bei solchen massiven Stellenstreichungen stärker an den Folgekosten für das Rentensystem zu beteiligen (Verursacherprinzip)? Wie passt diese Praxis mit dem politisch beklagten Fachkräftemangel zusammen, wenn gleichzeitig erfahrene Kräfte mit staatlicher Unterstützung AUS dem Arbeitsmarkt gedrängt werden. In KLEINUNTERNEHEMEN geht diese Praxis nicht!
Vielen Dank

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.

es gibt verschiedene rechtliche Mechanismen, die die Versichertengemeinschaften vor Belastungen schützen. So ruhen beispielsweise Ansprüche auf Arbeitslosengeld regelmäßig nach einer Eigenkündigung. Auch zählen Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn üblicherweise nicht mit, wenn es darum geht, einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente zu begründen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Bärbel Bas 

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