vielen Dank für Ihre Nachricht. Dass sich die 2./3. Lesung eines Gesetzentwurfes verschiebt, ist nichts Ungewöhnliches. Es kommt häufig zu kurzfristigen Auf- oder Absetzungen bei der Tagesordnung der Plenarsitzungen im Bundestag.
Ich stimme Ihnen zu: Unsere Demokratie braucht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.
Wir setzen großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Wir werden deshalb die weiteren Erkenntnisse aus dieser weitergehenden Beobachtung abwarten, bevor wir als SPD-Bundestagsfraktion entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen.
Was die Forderung nach einem Verbot der Partei der AfD betrifft: Gegen Verfassungsfeindinnen und -feinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Wie Sie richtig schreiben, haben wir am 22. Januar im Deutschen Bundestag den Staatsakt für Dr. Wolfgang Schäuble durchgeführt.
Mit Blick auf die föderale Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern fällt die Anwendung des Aufenthaltsrechts, zu der auch der Vollzug von Abschiebungen gehört, in die grundsätzliche Zuständigkeit der Bundesländer.