Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Dabei war es uns in der SPD-Bundestagsfraktion wichtig, Sparmaßnahmen nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten oder einzelnen Berufsgruppen zu gestalten. Alle Akteure im Gesundheitswesen, von Krankenkassen bis Leistungserbringern, müssen ihren angemessenen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der GKV leisten.
Dass diese Arbeit gesundheitlich schwer belastend war, hat niemand bestritten. Meine Fraktion hat im Ausschuss ausdrücklich gesagt, dass sie sich für die Betroffenen einen Härtefonds gewünscht hätte, sie ihn in den damaligen Koalitionsverhandlungen aber nicht durchsetzen konnte.
Eine allgemeine gesetzliche Frist, innerhalb derer der Gesetzgeber eine vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit beheben muss, gibt es nicht. Das Gericht setzt in seinen Entscheidungen jedoch häufig selbst eine Frist und bestimmt, welche Rechtslage bis dahin gilt.
Es darf nicht sein, dass Alleinerziehende und Behörden jahrelang um den Unterhalt kämpfen müssen, während der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt
Die Einführung eines allgemeinen Tempolimits ist seit langem eine Forderung der SPD.
