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Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD

Der steuerliche Freibetrag gilt ausschließlich für Erwerbseinkommen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis erzielen. Auf die Besteuerung der Rente selbst hat dies keine Auswirkungen.

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Antwort 10.12.2025 von Bärbel Bas SPD

Der Wahlprüfungsausschuss hat die vorliegenden Einsprüche umfassend geprüft. Ein Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit Wahlfehler konnten dabei nicht festgestellt werden.

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Antwort 13.11.2025 von Bärbel Bas SPD

Wichtig ist dabei: Auch für arbeitende Rentnerinnen und Rentner bleibt die Rente selbst ganz normal steuerpflichtig – hier gibt es keine Unterschiede.

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