Richtig ist: Die bisherige Angemessenheitsprüfung nach § 87 Absatz 2c Satz 8 SGB V wurde gestrichen.
Antwort 11.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Antwort 21.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Zweck des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist es, die Ausgabendynamik der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bremsen und somit zu verhindern, dass die Zusatzbeiträge ins Unermessliche steigen. Das war wichtig für alle GKV-Mitglieder, auch für Gutverdiener.
Antwort 21.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Dabei war es uns in der SPD-Bundestagsfraktion wichtig, Sparmaßnahmen nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten oder einzelnen Berufsgruppen zu gestalten. Alle Akteure im Gesundheitswesen, von Krankenkassen bis Leistungserbringern, müssen ihren angemessenen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der GKV leisten.
