Für uns als grüne Bundestagsfraktion ist das Arbeitszeitgesetz eine zentrale Schutzvorschrift für Gesundheit und Arbeitsschutz.
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Gleichzeitig teilen wir Ihre Einschätzung, dass aerogene Infektionsrisiken bislang nicht ausreichend konsequent in Präventionskonzepte übersetzt wurden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Gesamtkonzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz vorgelegt (https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/arbeitsschutz-zukunftsfaehigkeit-staerken-wirtschaft-entlasten.html). Das Konzept zielt darauf ab, Entlastungspotentiale zu identifizieren, um daraus praxisorientierte Lösungen – gerade für KKU und KMU – im Arbeitsschutz zu entwickeln und umzusetzen.
Das Postmodernisierungsgesetz der Ampel haben wir im vergangenen Jahr in Summe deshalb abgelehnt, da SPD, Grüne und FDP damit viel neue Bürokratie geschaffen haben. Die Verbesserung der Arbeitsschutzmaßnahmen war dabei jedoch kein Problem.
Diese ist ein Relikt des Kalten Krieges und völlig aus der Zeit gefallen.
Dabei dürfen Unternehmer*innen Versicherten – die erkennbar nicht in der Lage sind eine Arbeit ohne Gefährdung durchzuführen – mit dieser Arbeit nicht beschäftigen. Diese Regelungen gelten ebenso bei Cannabiskonsum.