Grundsätzlich gilt im SGB II das Prinzip, dass die Jobcenter eigenverantwortlich ihre Eingliederungsstrategie bestimmen sollen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung die Zuweisungsbescheide gemäß geltendem Recht erlassen hat und dieses im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
Einerseits wollen wir vermeiden, dass durch die Wahl des Renteneintrittsalters Steuern umgangen werden können. Andererseits wollen wir den Sinn und Zweck beispielsweise der Flexi-Rente nicht unterlaufen.
Auch die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen befürworte ich gemeinsam mit meiner Fraktion.
Für mich als Sozialdemokratin ist klar: Arbeit muss verlässlich zum Leben reichen
Klar ist aber auch: Wenn es um unsere Demokratie geht, ziehen wir an einem Strang. SPD und Union haben im Koalitionsvertrag vereinbart, jede Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft – von innen wie von außen – abzuwehren und keine Zusammenarbeit mit Kräften einzugehen, die diese Grundordnung verachten und zerstören wollen.