Die Bundesregierung möchte einen Beitrag zur Vermeidung steigender Sozialhilfekosten leisten, die die Kommunen belasten
Ein verpflichtendes Rentensplitting unter Eheleuten ist nicht geplant. Die Hinterbliebenenrente ist eine zentrale Säule der gesetzlichen Rentenversicherung zur sozialen Absicherung nach dem Tod einer oder eines Versicherten. Diese Rente ersetzt den wegfallenden Unterhalt der Verstorbenen und sind unverzichtbar für Witwen und Witwer.
Ich kann gut verstehen, dass Sie sich eine noch stärkere Entlastung wünschen.
Der Fokus liegt auf mittleren und geringen Einkommen.
Zunächst: Eine kritische Begleitung der öffentlichen Gelder, die Abgeordnete erhalten, ist richtig und wichtig. Meine eigenen Einnahmen und auch meine Steuerbescheide mache ich deshalb seit meinem Einzug in den Bundestag öffentlich. Diese finden Sie auf meiner Homepage: https://www.baerbelbas.de/ueber-mich/steuerbescheide.
Neben der Hauptstadt Ankara besuchte ich auch Gaziantep, die Partnerstadt meiner Heimatstadt Duisburg. Dort traf ich unter anderem mit Vertretern des Deutsch-Türkischen Wirtschaftsvereins TIAD e.V. zusammen und besuchte ein Berufsbildungszentrum.
