Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, habe ich im August 2025 eine Kommission zur Sozialstaatsreform eingesetzt – denn die Komplexität von Zuständigkeiten und Schnittstellen in unserem Sozialstaat erfordert eine grundsätzliche Betrachtung
Ich habe weiterhin große Sympathie für die Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung, weil die gesetzliche Rente dann solidarisch von allen für alle finanziert wird – von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen und Abgeordneten.
Das Aktivrentengesetz befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren. Geplant ist, dass es am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen
Sie haben natürlich Recht: Die Gestaltung der Übergangszeit ist eine große Herausforderung, aber wir müssen jetzt wirklich zu einer umfassenden Reform kommen. Deshalb herzlichen Dank für Ihre Anregungen.