Gerhard Schröder hat in der SPD kein Amt und spricht nicht für die Partei – insbesondere bezüglich des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
Die Einzahlungen in eine betriebliche Altersversorgung sind bis zu einer bestimmten Höhe komplett sozialversicherungs- und steuerfrei, man kann so also in erheblichem Umfang Steuern und Beiträge sparen.
Die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze hat in der gesetzlichen Rentenversicherung eine doppelte Funktion: Sie wirkt einerseits als Beitragsgrenze, aber andererseits auch als Leistungsgrenze.
Sie erinnern sich richtig. Ich habe bereits kurz nach meinem Amtsantritt meine große Sympathie für ein Rentensystem betont, das alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezieht.
Deutschland hat heute 94 gesetzliche Krankenkassen – vor 30 Jahren waren es noch 960. Die Zahl also schon stark gesunken. Dass wir dennoch mehrere Kassen haben, hat Vorteile: Versicherte können wählen, welche Zusatzleistungen, Wahltarife oder welcher Service am besten zu ihnen passen. Der Wettbewerb sorgt auch dafür, dass Kassen effizient arbeiten müssen.
Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass von den Bruttoverdiensten ein faires und auskömmliches Netto bei den Beschäftigten ankommt.