Einen neuen Erkenntnisstand zu den noch offenen Prüf- und Sanktionsverfahren der Abgeordneten gibt es nicht.
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Über die Finanzierung der Rundfunkanstalten bestimmen nicht diese selbst, sondern eine unabhängige Expertenkommission (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF) sowie die Landesparlamente der 16 Bundesländer.
Dabei setzen wir grundsätzlich nicht eins zu eins die Vorgaben eines privaten Portals wie Abgeordnetenwatch um, unabhängig von der inhaltlichen Bewertung dieser Ziele.
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Dort können Sie einen Antrag stellen sobald dies möglich ist. Hierzu bedarf es im Vorfeld einer Bund-Länder-Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird gegenwärtig vom Bundeswirtschaftsminister mit den Bundesländern verhandelt und beschlossen.