Frage von Phillip B. • 25.03.2023
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SPD
• 03.04.2023

Über die Finanzierung der Rundfunkanstalten bestimmen nicht diese selbst, sondern eine unabhängige Expertenkommission (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF) sowie die Landesparlamente der 16 Bundesländer.

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SPD
• 24.03.2023

Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Dort können Sie einen Antrag stellen sobald dies möglich ist. Hierzu bedarf es im Vorfeld einer Bund-Länder-Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird gegenwärtig vom Bundeswirtschaftsminister mit den Bundesländern verhandelt und beschlossen.

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