Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und danach noch in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitet, kann für dieses Einkommen den Aktivrenten-Freibetrag nutzen.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und danach noch in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitet, kann für dieses Einkommen den Aktivrenten-Freibetrag nutzen.
Über die Länge dieser Karenzzeit kann man diskutieren. Ein pauschales, lebenslanges Verbot würde gerade junge Politikerinnen und Politiker wohl übermäßig in ihrer Berufsfreiheit einschränken.
Dieses wichtige Ziel kann nur durch die Einbindung von sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten erreicht werden.
Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen.