Die Initiative von „Bürgerbewegung Finanzwende e.V.", auf die Sie hier aufmerksam machen, ist mir bekannt. Zu den Gründungsmitgliedern des Vereins zählen viele namhafte Köpfe - nicht zuletzt aus der Politik. Beispielsweise war der derzeitige Vorstand, Dr. Gerhard Schick, über zehn Jahre lang als Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Insofern gehe ich davon aus, dass den Initiatoren bekannt ist, dass ich als Parlamentspräsidentin nicht die Möglichkeit habe, Entscheidungen der Abgeordneten vorweg zu nehmen.
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer.
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer.
Als Präsidentin des Deutschen Bundestages bin ich durch die Geschäftsordnung des Hauses gehalten, die im Haus stattfindenden Verhandlungen „gerecht und unparteiisch" zu leiten. Um an die Worte meiner Amtsvorgängerin Rita Süßmuth anzuknüpfen, zu einem „politischen Neutrum" macht mich das jedoch nicht. Ich sehe es vielmehr als meine Aufgabe, zu gesellschaftlichen und politischen Debatten Stellung zu nehmen, gerade wenn diese von Bedeutung für unsere demokratische Gesellschaft insgesamt sind.
Obwohl die Preise für Wärmestrom, z.B. Nachttarife für Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen, deutlich gestiegen sind, liegen sie meist immer noch unter 40 ct/kWh. Allerdings greift die Strompreisbremse trotzdem auch für Haushalte mit solchen strombasierten Heizungen.
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer.