In der täglichen Arbeit der Beratungsfachkräfte der Bundesagentur für Arbeit (BA) steht immer die bestmögliche arbeitsmarktpolitische Unterstützung für den einzelnen Menschen im Mittelpunkt.
Im Erwerbsleben teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Pflegeversicherungsbeiträge. Mit dem Renteneintritt entfällt dieser Arbeitgeberanteil.
Klar ist: Die gesellschaftlichen Realitäten haben sich verändert – und das aktuelle Unterhaltsrecht bildet diese Entwicklung nicht in allen Bereichen ausreichend ab.
Die von Ihnen genannten Themen verteilen sich natürlich auf verschiedene Ministerien. Sie können mir in jedem Fall glauben: Alle Ministerin sind engagiert, die Probleme dieses Landes effektiv und effizient zu lösen. Für Nebensächlichkeiten haben wir weder die Zeit noch die Ressourcen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich in den vergangenen Jahren sehr dafür eingesetzt, dass der von vielen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert wird – und dies mit Erfolg
Grundsätzlich gilt im SGB II das Prinzip, dass die Jobcenter eigenverantwortlich ihre Eingliederungsstrategie bestimmen sollen.
