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Auf welchen konkreten Wegen könnte die Bundesregierung gesetzliche Regelwerke - so wie von Ihrer Fraktion wiederholt beantragt - entgegen Art. 76 GG streichen oder aufheben?

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Frage von Tilman K. •

Auf welchen konkreten Wegen könnte die Bundesregierung gesetzliche Regelwerke - so wie von Ihrer Fraktion wiederholt beantragt - entgegen Art. 76 GG streichen oder aufheben?

Die AfD Bt Fraktion beantragt(e), der Bundestag möge die Bundesregierung veranlassen, Gesetze zu streichen respektive aufzuheben, nämlich insbesondere

- am 10.11.2021 unter Bt Drs. 20/35 in Kap. II Nr. 3 und 12 betr.

-- das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und

-- das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie

- am 04.11.2025 unter Bt. Drs. 21/2545 in Kap. II Nr. 1, 4, 5 und 6 betr.

-- das Klimaschutzgesetz (KSG),

-- das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG),

-- das Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) incl. damit verbundener gesetzlicher Regelungen und

-- das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG).

Über die Möglichkeiten, die intendierten Gesetzes-Streichungen auf dem wie o.g. beantragten Wege zu realisieren, fehlen in den einschlägigen Bt. Drs. hierfür erforderliche einschlägige rechtliche (und ggf. politische) Ausführungen der Antragsverfasser, was insoweit bitte nachzuholen wäre.

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Antwort von AfD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen zu den verschiedenen Gesetzesinitiativen aus den Bereichen Umwelt und Klima der AfD-Bundestagsfraktion. 

Mit freundlichen Grüßen

Beatrix von Storch und Team. 

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