Ich hatte sie nach Ihrer pers. Meinung gefragt, nicht nach Kompetenzrichtlinien und Zuständigkeiten (vgl. Ihre Antwort) Wollen oder können Sie Ihre Meinung hier dem Wähler nicht mitteilen?

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Frage von Ulrich H. •

Ich hatte sie nach Ihrer pers. Meinung gefragt, nicht nach Kompetenzrichtlinien und Zuständigkeiten (vgl. Ihre Antwort) Wollen oder können Sie Ihre Meinung hier dem Wähler nicht mitteilen?

Sehr geehrter Herr H.,

die demokratische Kontrolle der Regierung ist in Brasilien wie in Deutschland Aufgabe des Parlaments. Die Debatte über den Abbau von Rohstoffen im Amazonas-Gebiet und die Wahrung der Rechte der Ureinwohner muss dort behandelt werden.

Strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der illegalen Goldsuche im Amazonasgebiet gehören in die Kompetenz der Brasilianischen Justiz, nicht in die Kompetenz deutscher Parlamentarier.

Mit freundlichen Grüßen

Beatrix von Storch

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Sehr geehrter Herr H.

ich kann in Deutschland nicht feststellen, ob im Amazonasgebiet gegen brasilianisches Recht verstoßen wurde und wer gegen brasilianisches Recht verstoßen hat. Die Aussage ist deshalb richtig: Ermittlungen zu führen und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten ist Aufgabe der zuständigen Stellen vor Ort. 

Mit freundlichen Grüßen

Beatrix von Storch

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