Wie steht die AfD zu den Begriffen „Passdeutsch” und „Volksdeutsch”?
Sehr geehrte Frau von Storch,
ich bin 20 Jahre alt und erwäge, einen Mitgliedsantrag bei der AfD zu stellen.
In öffentlichen Äußerungen einzelner Vertreter des ehemaligen Flügels wird zwischen „Passdeutschen“ und „Volksdeutschen“ unterschieden. Diese Begriffe bereiten mir Sorgen.
Ich bin Nachfahrin eines Holocaustüberlebenden. Mein Urgroßvater war ein Insasse des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau. Vor diesem Hintergrund ist für mich entscheidend, dass politische Zugehörigkeit in Deutschland eindeutig staatsbürgerlich und nicht ethnisch definiert wird.
Ich bitte Sie um eine klare Einordnung, ob die AfD Zugehörigkeit ausschließlich über die deutsche Staatsangehörigkeit definiert und sich eindeutig von völkischen Kategorien abgrenzt.
Mit freundlichen Grüßen
L. F.
Sehr geehrte Frau F.,
ich freue mich über Ihr Interesse an der AfD.
Alle deutschen Staatsbürger haben die gleichen Rechte und Pflichten. Die AfD beabsichtigt in keiner Weise, deutsche Staatsbürger unterschiedlich zu behandeln. Allerdings wollen wir zum alten Staatsbürgerschaftsrecht zurückkehren, das es vor der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts durch Rot-Grün gegeben hat. Einen rechtlichen Anspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft lehnen wir ab. Die Vergabe der Staatsbürgerschaft an Flüchtlinge und Asylbewerber halten wir für falsch.
Mit freundlichen Grüßen
Beatrix von Storch und Team
