Frage an Bernd Erhard Stahlberg bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Bernd Erhard Stahlberg
parteilos
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Frage von wiebke s. •

Frage an Bernd Erhard Stahlberg von wiebke s. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Stahlberg,

Ihre Antwort auf die Frage von Frau Scheel hat mich sehr erschreckt:

"Das Prinzip des Föderalismus bringt mitunter überbordende Verwaltungsstrukturen mit sich. Das Land Berlin scheint da besondere Probleme zu bereiten. Im Sinne einer effizienten Verwaltung darf es keine Denkverbote geben. So gesehen ist Ihr Vorschlag sicher sehr bedenkenswert."

Sie möchten die eigenständige Verwaltung des Landes Berlin aufgeben?! Und Bayern darf sich also selber weiter verwalten?? Man muss kein besonderer Freund des Berliner Senats sein - aber diesen gleich abschaffen zu wollen, ist ein bedenkliches Vorhaben. Welcher Berliner Wählerschicht wollen Sie mit einer solchen Forderung eigentlich ansprechen? Vorübergehend Zugezogene?

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Frau Storz-Ganzlin,

nichts in dieser Frage hatte ich gefordert, nichts abgewiesen. Ich meinte lediglich, es darf keine Denkverbote geben. Als im besten Sinne konserativ eingestellter Mensch und auch von meinem Studium her weiß ich, die Forderung nach einer Veränderung darf nur auf gründlicher Analyse des Ist-Zustands fußen. Leider bin ich nur Ingenieur und kein Verwaltungsrechtler. Aber ich weiß, daß wir auch solche Leute unter uns Parteifreunden haben.

Bitte bedenken Sie:
Wir sind eine sehr junge Partei und haben uns in einer Rekordzeit von lediglich etwa 4 Monaten bundesweit organisiert. Das war ein logistischer Kraftakt. Niemand von uns erhält Geld für seine Tätigkeit, uns eint jedoch der Gedanke, dass Veränderungen dringend anstehen, erst einmal bundesweit, als da zum Beispiel wären:
1.
Reformation der Euro-Rettungspolitik, es geht nicht an, dass unsere Steuergelder zur Rettung maroder Banken herhalten sollen, beim "Volk" kommt nämlich nichts an.
2.
Stärkung der direkten Demokratie, Volksbegehren und Volksentscheide haben bindenden Charakter zu bekommen (Beispiel Schweiz).
3.
Reformierung des EEG, es geht nicht an, dass die Krankenschwester oder der HARTZ-IV-Empfänger über überhöhte Strompreise die Rendite einiger Investoren sichern soll.

usw... usw...

Bitte sehen Sie uns es nach, die mögliche Reformation von Verwaltungsstrukturen in Berlin und/oder Brandenburg war einfach noch nicht in unserem Focus. Gleichwohl, wie gesagt, es darf keine Denkverbote geben.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Stahlberg