Frage an Bernd Heinemann bezüglich Verbraucherschutz

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Bernd Heinemann
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Frage von Wolfgang H. •

Frage an Bernd Heinemann von Wolfgang H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Heinemann,

heute erhielt ich einen Anruf von der Rufnummer 069747362 mit einer Bandansage dass dies ein kostenpflichtiges R-Gespäch sei.

Dies scheint eine Betrugsmasche zu sein. Siehe auch Web Seite

http://die-abzocker.info/tag/069747362/

Mir ist bekannt das gesetzlich einiges unternommen wurde um diese Art der Abzocke zu verhindern.

Trotzdem ist es scheinbar immer noch möglich die gesetzlichen Massnahmen zu unterlaufen.

Was mich wundert ist, dass diese Nummer immer noch funktioniert, obwohl dies Thema schon mindestens seit Ende Februar 2012 bekannt ist.

Wir habe da eine Behörde, die verpflichtet ist hier einzugreifen. Trotzdem ist es seit Ende Febr. 2012 bis heute möglich gewesen diese Betrugsmasche durchzuführen. Und das in einer so schnelllebigen Zeit.

Welche Möglichkeiten sehen Sie hier um so etwas kurzfristig abzustellen und die Verbraucher vor solchen Betrügern zu schützen?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Hein

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SPD

Sehr geehrter Herr Hein,

vielen Dank für Ihre Frage. Das Problem der kriminellen Energie bei Abzocken, in welcher Form auch immer, können wir durch technische Maßnahmen beschränken. So geschiet es zukünftig bei Verträgen im Internet durch ein einheitliches Verfahren der Bestätigung mit einem neuen Button zur transparenten Folgedarstellung.

Was nun Ihre konkrete Frage angeht so ist es offensichtlich technisch möglich auf dem Display ihres Telefons eine Nummer einzublenden, die möglicherweise im Ausland ihren Ursprung hat. In diesem Fall wird die Rechnng dann aber nicht mit der Telefonrechnung gestellt, sondern man wird versuchen mit einer separaten Rechnung Geld zu erschleichen, um dann auch noch anwaltliche Schreiben und Inkassomahnungen folgen zu lassen.

Auch mir ist das schon passiert. Ich habe mich an den Rat der Verbraucherzentrale gehalten und schlicht überhaupt nicht reagiert. Erst im gerichtlichen Verfahren wollte ich den Anspruch später zurückweisen, dazu kam es aber nicht. Irgendwann bekam ich schlicht keine Post mehr.

Für Ihren Fall können Sie den Vorgang auch bei der Bundesnetzagentur melden, die die technische Möglichkeit hat das Gespräch mit Ihrer Nummer und der genauen Uhrzeit auch nachträglich zur echten Ausgangsnummer zurück zu verfolgen.

Wir sind in der Verfolgung krimineller Machenschaften schon sehr weit, das schreckt die Täter jedoch nicht es trotzdem mit neuer Technik immer wieder zu versuchen, auch weil es immer wieder Opfer gibt die aus Angst und Unkenntnis die Geldbörse öffnen.

Meine politische Antwort lautet daher. Auch bei knappen Haushaltsmitteln den polizeilichen Sicherheitsdienst ausbauen und den Verbraucherschutz mit der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit stärken, um die Skepsis der Menschen wach zu halten und Kriminalität insgesamt erfolgreich zu erschweren und zu begrenzen.

Ihr Bernd Heinemann MdL