Die Augsburger Zeitung titelt nach einem Interview mit Ihnen: "Wer 45 Jahre gearbeitet hat, darf abschlagsfrei in Rente" Wie kommen Sie zu dieser falschen Aussage?

Bernd Rützel
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SPD
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Frage von Torsten B. •

Die Augsburger Zeitung titelt nach einem Interview mit Ihnen: "Wer 45 Jahre gearbeitet hat, darf abschlagsfrei in Rente" Wie kommen Sie zu dieser falschen Aussage?

Quelle: Augsburger Allgemeine Zeitung vom 02.05.2024, im Wirtschaftsteil, S. 7:

Titel: Wer 45 Jahre gearbeitet hat, darf abschlagsfrei in Rente

"Rützel: Wer aber 45 Jahre auf dem Buckel hat, der hat seinen Beitrag geleistet und darf abschlagsfrei in Rente gehen. ... Wer heute daran sägen will, der beleidigt Menschen, die oft schon mit 13, 14 oder 15 Jahren angefangen und dann jahrzehntelang gearbeitet haben. Es bleibt, wie es ist!"

Meine Frage:

Tatsache ist: Wer z.b. 1964 geboren ist und mit 15 Jahren angefangen hat zu arbeiten, der hat heute mit 60 Jahren 45 Jahre gearbeitet und darf eben nicht in Rente, sondern erst nach 50 Arbeitsjahren mit 65 Jahren.

Er könnte aktuell mit 63 Jahren in Rente, aber NICHT abschlagsfrei.

Es gibt keine Konstestallation mehr, in der ein Arbeitnehmer nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen könnte.

Darum ist die Aussage falsch! Weiß das der Herr Abgeordnete nicht?

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich kenne selbstverständlich die Abschläge, die je nach Geburtsjahr bei einem früheren Renteneintritt anfallen. Und natürlich gibt es nach wie vor Konstellationen, in denen Versicherte nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können: Nämlich dann, wenn Sie aktuell 64 Jahre und 4 Monate oder älter sind.

In dem Interview, auf das Sie sich beziehen, habe ich wörtlich gesagt, dass es die sogenannte „Rente mit 63“ überhaupt nicht mehr gibt:

„Die Rente mit 63 gibt es schon lange nicht mehr. Sie steigt ja auf 65. Wer aber 45 Jahre auf dem Buckel hat, der hat seinen Beitrag geleistet und darf abschlagsfrei in Rente gehen.“

Ich betone in dem Interview genau das, was Sie auch schreiben. Der Renteneintritt mit 63 Jahren war für alle Versicherten, die vor 1953 geboren wurden. Für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind, wurde und wird das Eintrittsalter schrittweise angehoben wird. Das entspricht der Erhöhung des regulären Renteneintrittsalters, das für alle, die 1964 oder später geboren wurden, bei 67 Jahren liegt. Menschen mit besonders langen Versicherungszeiten können dann entsprechend zwei Jahre früher mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das wurde bereits bei der Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 geregelt: Versicherte, die 45 Jahre gearbeitet und eingezahlt haben, können bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Noch gilt in Deutschland das Versprechen: Wer 45 Jahre gearbeitet hat, kann abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen. Wer das in Frage stellt, wie gerade die CDU/CSU und auch die FDP, erfährt meine schärfste Gegenwehr. Es ist eine Frechheit so zu tun, als hätten diese Menschen nicht genug geleistet. Wer 45 Jahre im Schichtdienst war, am Pflegebett oder auf dem Bau gearbeitet hat, hat sich den Ruhestand mit 65 mehr als verdient. Wer das missachtet und schlau daherredet, soll sich erst einmal mit den Arbeitsbedingungen beschäftigen. Es bleibt dabei, nach 45 Versicherungsjahren geht man derzeit mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente. Für alle nach 1963 Geborenen sind es dann 65 Jahre. Die SPD und ich persönlich wehren uns gegen alle Versuche, diese Regung abzuschaffen.

Freundliche Grüße

Bernd Rützel

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