Warum werden deutsche Kinder von Grenzgängern mit Arbeit in Deutschland von der Frühstarter-Rente ausgeschlossen? https://www.wuerttembergische.de/vermoegen-vorsorge/kindervorsorge/fruehstart-rente/
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bisher liegen zur Frühstart-Rente nur Eckpunkte vor, die Details auch zum Kreis der Anspruchsberechtigten müssen noch geklärt werden. Zunächst wird das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf vorlegen, der wird dann im Bundestag von den Finanzpolitikerinnen und -politikern der Koalitionsfraktionen verhandelt.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass neben dem Kindergeldbezug der Schulbesuch in Deutschland Anspruchsvoraussetzung für die Förderung sein soll. Eine eventuelle Anknüpfung an den Wohnsitz in Deutschland als Indikator für den Schulbesuch wäre eine Möglichkeit für eine bürokratiearme Umsetzung. Inwieweit das europarechtlich möglich ist, wird gerade vom Finanzministerium geprüft.
Diese und andere Detailfragen müssen noch geklärt werden, bevor es einen ersten Referentenentwurf geben wird. Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, empfehle ich Ihnen, sich an die Fachleute für Finanzpolitik zu wenden.
Freundliche Grüße
Bernd Rützel
