Welchen Vertrauensschutz/Übergangsfristen können Sie sich hinsichtlich der Empfehlungen 6 und 8 der Alterssicherungskommission vorstellen, falls diese tatsächlich umgesetzt werden?
Es geht um die Rente für langjährig Versicherte und die Rente für besonders langjährig Versicherte. Welche Geburtsjahrgänge würden Sie unangetastet lassen und wie würden Sie weitere Jahrgänge kaskadieren, wenn es tatsächlich zur Umsetzung der Empfehlungen käme?
Sehr geehrte Frau E.,
vielen Dank für Ihr Nachfrage.
Die Abschaffung der Möglichkeit, mit mindestens 45 Beitragsjahren abschlagsfrei zwei Jahre früher zu gehen, macht mir große Bauchschmerzen. Das habe ich auch in zahlreichen Zeitungs- und Fernsehinterviews sehr deutlich gesagt.
Das geht an der Lebensrealität der Menschen vorbei. Viele haben sich wie Sie darauf eingerichtet. Hier brauchen wir zumindest einen Bestandsschutz und ganz lange Übergangsfristen. Das hat auch die Vorsitzende der Kommission Constanze Janda bei der Vorstellung der Ergebnisse so gesagt und von fünf Jahren gesprochen. Ich habe in der aktuellen Debatte eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren vorgeschlagen. Wer heute 55 ist, muss sich darauf verlassen können, dass er mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen kann, wenn er seine 45 Versicherungsjahre voll hat.
Noch haben wir nur die Empfehlungen. Das muss alles geprüft und ggf. in Gesetze überführt werden, die dann auch die Details klären. Sie können sich sicher sein, dass ich mich im Gesetzgebungsprozess für diejenigen einsetzen werde, die nach einem langen Arbeitsleben eine abschlagsfreie Rente verdient haben.
Freundliche Grüße
Bernd Rützel
