digitalen Selbstbestimmung. Wie stehen Sie zu einer Verschärfung, die die Erstellung solcher Inhalte unabhängig vom Ausmaß des Schadens unter Strafe stellt?
Sehr geehrter Herr Schuhman
ich schreibe Ihnen heute mit einem konkreten Anliegen zum Schutz der digitalen Selbstbestimmung.
Aktuell wird auf EU-Ebene und im Bundestag über die Regulierung von Deepfakes debattiert. Ein kritischer Punkt, ist die Bedingung des „großen Schadens“ für eine Strafbarkeit.
Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass dieser Passus gestrichen wird.
Warum?
Ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte findet bereits statt, wenn eine Person ohne Zustimmung in in (porno-)grafische Deepfakes montiert wird.
Opfer sollten nicht erst beweisen müssen, dass ihr Leben bereits ruiniert ist, bevor das Gesetz greift. Der Schutz der Würde muss beim Akt der Grenzverletzung beginnen, nicht erst bei deren Folgen.
Wie stehen Sie zu einer Verschärfung, die die Erstellung solcher Inhalte unabhängig vom Ausmaß des Schadens unter Strafe stellt?
Besonders da ihnen der Schutz von Frauen und Kindern wichtig ist.
Danke für ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau B.,
die AfD hat bereits 2021 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem sie vor den technischen Entwicklungen im KI-Bereich warnt und potentielle Gefahren durch Deepfakes aufzeigt (Drs. 19/27848). Sie forderte darin - statt rechtlichen Verschärfungen und Verboten - das Wissen über die Erstellung und Detektion von sogenannten Deepfakes auch durch eine bessere Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen deutlich auszubauen, um der Verbreitung angemessen begegnen zu können und setzt dabei vor allem auf öffentliche Aufklärung sowie die Schaffung eines Bewusstseins dafür in der Bevölkerung. Denn Deepfakes entwickeln nur dann maximales Schädigungspotential, wenn sie für real gehalten werden, weil potentielle Empfänger nicht oder nicht ausreichend über die neuen technischen Möglichkeiten aufgeklärt sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Schuhmann