Werden sie sich für die Versorgung unserer Psychotherapeuten einsetzten?
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
In meiner Selbsthilfegruppe für Menschen mit Traumafolgestörung erlebe ich, dass eine Frau bereits seit 2 Jahren aktiv nach einem Psychotherapie Platz sucht.
Sehr geehrte Frau N.,
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten leisten einen herausragenden Beitrag zur Stabilisierung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit vieler Menschen. Diese Arbeit verdient Anerkennung, Verlässlichkeit und eine angemessene Vergütung.
Ich kann deshalb gut nachvollziehen, dass die angekündigte pauschale Kürzung der Honorare um 4,5 Prozent für Sie und viele andere Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine erhebliche Belastung darstellt.
Ihre Sorge hinsichtlich der möglichen Folgen für die Versorgung, die Arbeitsbedingungen in den Praxen und die Zugänglichkeit von Behandlungsangeboten für Patientinnen und Patienten nehme ich sehr ernst.
Zugleich ist darauf hinzuweisen, dass der erweiterte Bewertungsausschuss ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene nach § 87 SGB V ist. Die Länder sind in dessen Entscheidungsfindung und Beschlussfassung nicht eingebunden und haben keine unmittelbare Möglichkeit der Einflussnahme auf diese Beschlüsse.
Unabhängig davon steht das Land Hessen aktuell im Austausch mit dem Bundesministerium für Gesundheit, um die Auswirkungen der gefassten Beschlüsse zu erörtern. Einen entsprechenden Entschließungsantrag haben wir in der vergangenen Plenarsitzung eingebracht und beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Bijan Kaffenberger
