Frage an Birgit Stöver bezüglich Verkehr

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Birgit Stöver
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Frage von Wilfried S. •

Frage an Birgit Stöver von Wilfried S. bezüglich Verkehr

Am 26.05. bekamen wir ein Schreiben vom Bünabe Herr Blume,indem er uns Mitteilte das der Parkplatz am Haanbalken nicht mehr für das dauerhafte abstellen von WoWa genutzt werden darf.
Seit mehr als 30 Jahren wird der Platz von uns genutzt,der WoWa ist angemeldet und es gab noch nie Probleme.Auch ist von einer angespannten Parkplatznot am EKZ Marmstorf nichts zu spüren.Da das Frageprotokoll von Herrn Bliefer nicht zu erreichen ist,stelle ich ihnen diese Frage.
Wo sollen die WoWa inZukunft stehen?Soll es einen dauernden Platzwechsel alle 2-3 Wochen geben oder wie stellt man sich das vor?
Wir sind beide Rentner und haben nicht die Möglichkeiten den Wagen irgendwo unterzustellen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schnabel,
mit dem Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen hat es seine Tücken. Generell gilt, dass ein vom PKW abgekoppelter Caravan nicht länger als zwei Wochen auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden darf. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Anhänger mit dem PKW verbunden ist. Dann kann er nämlich unbegrenzt lange auf geeigneten Parkplätzen abgestellt werden, wie übrigens auch Wohnmobile – zu beachten gibt es allerdings dennoch viel: es dürfen z.B. keine Gullideckel zugeparkt sein, der Wagen darf nicht über Parkplatzmarkierungen hinausragen und vieles mehr. Genauere Hinweise gibt § 12 Abs. 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO). Oder fragen Sie doch ruhig Ihren Bünabe, der Ihnen ja auch mitteilte, was nicht erlaubt ist. Dann kann er Ihnen bestimmt auch einen Tipp geben, wo und wie sie richtig parken dürfen. Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall weiterhin schöne Urlaube mit Ihrem Wohnwagen!    

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