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Wie werden Sie konkret dafür sorgen, dass ärztliche Versorgung in Hamburg kleinräumig und sozial angemessen geplant wird – statt nur aggregiert?

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Birgit Stöver
CDU
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Frage von Alexander L. •

Wie werden Sie konkret dafür sorgen, dass ärztliche Versorgung in Hamburg kleinräumig und sozial angemessen geplant wird – statt nur aggregiert?

Sehr geehrte Frau Stöver,
Hamburg wird in der Bedarfsplanung der KVH als einheitliches Planungsgebiet geführt und gilt formal als überversorgt. Gleichzeitig zeigen parlamentarische Anfragen, dass einzelne Stadtteile – darunter Hamm – kaum eigene Haus- oder Kinderarztpraxen haben. Die Planung erfolgt überwiegend auf Stadt- oder Bezirksebene; reale Zugangsbarrieren wie Wegezeiten, soziale Lage und Mobilität bleiben unberücksichtigt. Dadurch entsteht eine erkennbare Lücke zwischen statistischer Versorgung und tatsächlicher Erreichbarkeit. Demokratische Kontrolle verlangt, dass politische Verantwortung diese Diskrepanz adressiert und nicht auf formale Zuständigkeiten verweist.Welche konkreten Schritte werden Sie bis zum Ende der Legislatur unternehmen, um kleinräumige Versorgungsdefizite verbindlich zu berücksichtigen?Wie soll künftig überprüfbar sichergestellt werden, dass „Mitversorgung“ real erreichbar ist?Woran können wir Sie am Ende der Legislatur messen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage an mich als CDU-Abgeordnete.

Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Als konstruktive Opposition unterbreiten wir der hiesigen Landesregierung, dem Hamburger Senat, im Parlamentsbetrieb immer wieder Verbesserungsvorschläge oder decken Missstände auf. Unmittelbar umsetzen können wir unsere Forderungen und Ideen unter den aktuellen Mehrheitsverhältnissen als CDU ohne die Stimmern von Rot-Grün allerdings nicht. Wir erleben dennoch immer wieder, dass unsere Anträge und Forderungen zunächst vordergründig abgelehnt werden, nur um ein paar Monate später als Regierungsanträge erneut eingebracht zu werden. Unsere Vorschläge scheinen also nicht so schlecht zu sein 😉.

Nun in der Sache zu der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellung. Die Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen ist aus meiner Sicht grundsätzlich ein hohes Gut. Dass die Kassenärztlichen Vereinigungen, hier die KVH, die ambulante Bedarfsplanung maßgeblich ohne Einfluss der Politik organisieren, ist an sich somit auch nicht das Problem. Ein spezielles Hamburger Problem bei der Bedarfsplanung ist auch aus meiner Sicht hingegen die Einstufung von Hamburg als einem einheitlichen Planungsbezirk. Diese Hamburgensie sowie die daraus resultierenden und mit Händen zu greifenden Ungerechtigkeiten bei der Ärzteversorgung zwischen den verschiedenen Stadtteilen und Stadtteilzentren bemängeln Sie m.E. vollkommen zurecht. 

Bereits in der vorletzten Legislatur ist dieser suboptimale Status quo von mir und anderen Oppositionspolitikern kritisiert worden und wir waren in der Kritik hierbei – wenn auch im geringen Maß -  erfolgreich. So ist es uns in trotz der gegebenen Bedarfsplanungsregelung bspw. gelungen, mehr Kinderarztsitze für Harburg, Wilhelmsburg und Billstedt auszuschreiben. Hier wurde der Mehraufwand der U-Untersuchungen endlich anerkannt. Ähnliches war uns auch 2014 gelungen, als wir zunächst mit einem konkreten Antrag (Drs. 20/11479) Verbesserungen bei der Versorgung von rheumatischen Erkrankungen gefordert hatten und infolge des daraus resultierenden öffentlichen und politischen Drucks letzten Endes sechs zusätzliche Stellen für Rheumatologie geschaffen wurden. Als CDU-Fraktion haben wir dann in der vergangenen Wahlperiode mit einem detaillierten Antrag (Drs. 22/12026) nachgelegt. Und obwohl selbst die KV Hamburg sich offen für unsere Ideen zeigte, wurden diese Anfang 2024 in der Bürgerschaft mit der Regierungsmehrheit von SPD und GRÜNEN abgelehnt.

Unter dem Strich pflichte ich Ihnen nochmal bei, dass strikte Stadtteilgrenzen für die Erreichbarkeit von Arztpraxen nicht maßgeblich sind und sein dürfen. Relevant sollte mindestens auch die fußläufige Erreichbarkeit und/oder die Erreichbarkeit mit Bussen und Bahnen sein. Arztpraxen haben sich vielfach an Verkehrsknotenpunkten niedergelassen, die auch über Stadtteilgrenzen gut erreichbar sind. Auf Missstände in der Versorgung werden wir daher weiter aufmerksam machen, denn auch das Argument der „Mitversorgung“ des Umlandes durch Hamburger Krankenhäuser und Arztpraxen ist noch nicht ausreichend berücksichtigt worden. Hier gibt es also einen Ansatz; schreiben Sie mir gerne unter birgit.stoever@cduhamburg.de Ihr konkretes Beispiel und wir CDU Abgeordneten werden uns der Sache annehmen.

Von uns als Opposition kann man jedenfalls erwarten, dass wir den Senat mit Verbesserungsvorschlägen und inhaltlichen Alternativen "füttern". Umsetzen muss und kann diese aber nur die Regierung selbst 😉

Gruß

Birgit Stöver MdHB

 

 

 

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