Frage an Björn Försterling bezüglich Lobbyismus & Transparenz

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Björn Försterling
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Frage von Frank L. •

Frage an Björn Försterling von Frank L. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Försterling,
die Affäre um die rücksichtslosen Sozialgewinnler Nüßlein und Löber von der Union ist wie ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die aufgrund von Lockdown-Vorgaben zu Kurzarbeit oder Nullverdienst gezwungen sind. So verlangen SPD-Vize Kevin Kühnert und die Juso-Vorsitzende Jessica Rosenthal gemeinsam mit rund 50 Kandidaten für die nächste Bundestagswahl "radikale Transparenz" beim Thema "Nebeneinkünfte". Wörtlich heißt es in ihrer als "Selbstverpflichtung" bezeichneten Erklärung:
„Ich werde alle Nebeneinkünfte neben meiner Abgeordnetendiät spenden und mich dafür einsetzen, dass diese zukünftig mit der Diät verrechnet werden“.
Bitte beziehen Sie hierzu Stellung: wie stehen Sie, wie steht Ihre Fraktion und Ihre Partei zu einer solchen Forderung und welches werden die Schritte sein, die Sie auf Landesebene gegen ein solch ungebührliches Verhalten von Abgeordneten vornehmen werden?
MfG
Frank Loock, Wolfenbüttel

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Antwort von
FDP
Sehr geehrter Herr L.,

 

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Nebeneinkünfte und deren Meldepflicht. Gerne möchte ich im Folgenden Stellung beziehen. Selbstverständlich ist die Transparenz bezüglich der Nebeneinkünfte von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern wichtig. Durch die bisherigen - gesetzlichen - Reglungen werden bereits Grenzen gesetzt. Als FDP sind wir klar für die Aufrechterhaltung der Meldepflicht von Nebeneinkünften. Hierbei gilt ohnehin zu beachten, dass durch den § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) der Stimmenkauf bereits klar unter Strafe gestellt ist. Die Abgeordneten des Bundestags und der Landesparlamente sind aber eben auch keine neutralen Beamten. Nach Art. 38 GG sind die Abgeordneten „nur Ihrem Gewissen unterworfen“.

Ich kann Ihren Unmut über die Einkünfte vereinzelter Abgeordneter gut nachvollziehen. Jedoch müssen sich alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger vor der Öffentlichkeit verantworten und bei demokratischen Wahlen für Ihre Taten stehen können; sie sind ohne jeden Zweifel an Recht und Gesetz gebunden. Viele Angeordnete haben Nebeneinkünfte, die sie beispielsweise aus eigenen Unternehmen oder von Gastreden beziehen.  Daher glaube ich, dass Verschärfungen bei der Meldepflicht nicht zwangsläufig notwendig sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Björn Försterling