Frage an Björn Tschöpe bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Björn Tschöpe
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Frage von Rita M. •

Frage an Björn Tschöpe von Rita M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

moin Herr Tschöpe,
mich interessiert es, ob sie das als 'unser Volksvertreter' in Ordnung finden, dass wir Wohnungseigentümer, die seit 18 Jahren neben dem ehemaligen *Gästehaus Walter* wohnen, erst aus dem Stadtteil-Kurier am 23.3.15 erfahren durften, dass dort ab Mai ca. 20 jugendliche Flüchtlinge einziehen werden!!!

MfG R.M.

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Sehr geehrte Frau M.,

Deutschland hat sich international verpflichtet Flüchtlinge aufzunehmen, diese werden nach einer festen Quote auf die Bundesländer verteilt, d.h. Bremen hat für die Unterbringung von ca. 1% der Deutschland erreichenden Flüchtlinge zu sorgen. Nach den bisherigen Schätzungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden in den nächsten 5 Jahren ca. 18.000 Menschen nach Bremen kommen.

Zusätzlich besteht die kommunale Aufgabe unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge zu versorgen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben internationalen Konventionen (Menschenrechtsabkommen, Europäische Menschenrechtskonvention, Genfer Flüchtlingskonvention, UN- Kinderrechtskonvention, Charta der Grundrechte der Europäischen Union) und nationalen Regelungen ( SGB VIII) zufolge Anspruch auf besonderen Schutz. Diese Flüchtlinge werden bisher nicht nach dem vorgenannten Schlüssel über die Bundesländer verteilt, sondern die Meldekommune ist für diese Flüchtlinge verantwortlich. Bremen hat eine Bundesratsintiave gestartet, um die Lasten der Betreuung und Versorgung auch dieser Flüchtlingsgruppe solidarisch unter den Bundesländern aufzuteilen.

Zur Zeit treffen ca. 300 Flüchtlinge im Monat in Bremen ein, Bremen hat die hieraus resultierenden Herausforderungen bisher besser gemeistert, als viele andere deutsche Kommunen. Bei uns werden anders als in Hamburg oder München Flüchtlinge nicht in Zelten oder Turnhallen untergebracht, sondern wir sind bestrebt diese in festen und geeigneten Unterkünften erstunterzubringen und zeitnah in den normalen Wohnungsmarkt zu vermitteln. Um dieses leisten zu können, muss die Senatorin für Soziales in erheblichem Umfang, oft auch kurzfristig, manchmal auch befristet, geeignete Gebäude akquirieren. Hierzu eignen sich im Grundsatz auch und gerade Gästehäuser und einfache Hotels.

Aus der Zuwanderungsgeschichte Deutschlands wissen wir, daß der überwiegende Teil der Menschen, die nach Deutschland flüchten, auch hier dauerhaften bleiben. Insoweit ist es kluge Politik möglichst frühzeitig mit der Integration dieser Menschen durch Sprachvermittlung, Bildung und Beratung zu beginnen, damit diese perspektivisch ihren Lebensunterhalt durch eigene Berufstätigkeit bestreiten können. Dieses ist auch ein Baustein unter mehreren für das Füllen der demographischen Lücke in unseren Sozialversicherungssystemen und zur Lösung des Fachkräftemangels. Eine solche Integration wird umso leichter, wenn die Zuwanderung auch auf gesellschaftliche Akzeptanz im Umfeld stösst. Deshalb erfolgt die Unterbringung von Flüchtlingen nach Erörterung im Stadtteilbeirat. Dieser hat sich nach meiner Kenntnis einstimmig für die Unterbringung der AWO- Einrichtung im ehemaligen Gästehaus Walter ausgesprochen. Die Suche nach einer neuen Unterkunft für das „Sonnenhaus“ war ebenfalls vorher Thema im Beirat und insoweit stadtteilöffentlich. Vor dem Hintergrund dieses breiten Diskussionsprozesses halte ich die Entscheidung und auch ihre Veröffentlichung für sehr gut vertretbar und hoffe darauf, dass sie auch Ihre Akzeptanz findet.

Sollte es in der Anlaufphase zu Irritation kommen, bin ich mir sicher, daß die AWO als erfahrener und seriöser Träger der Einrichtung, ein offenen Ohr für Sorgen und Nöte von Nachbarn haben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Tschöpe