Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)
Sehr geehrter Herr Wohlert,die Bundesregierung plant eine weitreichende Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Kritiker befürchten, dass der Zugang zu amtlichen Informationen dadurch deutlich eingeschränkt wird, unter anderem durch die Einführung eines „berechtigten Interesses“ und weitere Hürden für Antragstellende. Wie stehen Sie persönlich zu den geplanten Änderungen des IFG?Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der bisherige voraussetzungslose Zugang zu amtlichen Informationen erhalten bleibt?
Falls nicht: Welche konkreten Vorteile sehen Sie in den geplanten Einschränkungen?Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße.
Sehr geehrte Frau L.,
der öffentlichen Berichterstattung entnehme ich, dass die Bundesregierung das Informationsfreiheitsgesetz unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen verständlicher und transparenter ausgestalten möchte. Dabei soll auch dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung getragen werden. Ein konkreter Gesetzesentwurf, der von mir gelesen und bewertet werden könnte, liegt bislang nicht vor.
Als Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesparlament) bin ich an der Entscheidungsfindung zu Bundesgesetzen nicht beteiligt. Insofern empfehle ich Ihnen, Ihre Fragen und Forderungen an Mitglieder des Deutschen Bundestages, die im parlamentarischen Verfahren auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen können, zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Wohlert