Wie stehen Sie für mich als Bürgerin zur Chatkontrolle?
Sehr geehrte Frau E,
vielen Dank für Ihre Frage.
In der Debatte um die sogenannte Chatkontrolle einigten sich die Vertreter der Mitgliedsländer gestern auf eine Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln – befristet bis zum 3. April 2028.
Grundsätzlich will die EU eine langfristige Lösung für die Frage finden, welche Pflichten und Befugnisse Online-Plattformen bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauchsmaterial im Netz tragen. Allerdings verhandeln der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament noch über den endgültigen Gesetzestext.
Erst mit einer Einigung beider Institutionen können die neuen Regelungen in Kraft treten und die bestehende Übergangsregelung dauerhaft ablösen.
Mir ist es wichtig, den Schutz von Kindern sicherzustellen und eine effektive Strafverfolgung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Oellers
