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Antwort von Canan Bayram
Bündnis 90/Die Grünen
• 16.09.2021

Deutsche Staatsangehörige, die wie Sie im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Zur Teilnahme an Wahlen müssen daher alle im Ausland lebenden wahlberechtigten Deutschen vor jeder Wahl zunächst über den Postweg bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

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