Meine Frage ist deshalb: gibt es vielleicht irgendeine andere Möglichkeit für mich, doch noch an dieser Wahl teilzunehmen? Wenn ich zum Beispiel nach Berlin reisen würde? Um dort direkt an der Wahl teilzunehmen? Vielen Dank im Voraus.

Portrait von Canan Bayram
Canan Bayram
Bündnis 90/Die Grünen
86 %
57 / 66 Fragen beantwortet
Frage von Susanne G. •

Meine Frage ist deshalb: gibt es vielleicht irgendeine andere Möglichkeit für mich, doch noch an dieser Wahl teilzunehmen? Wenn ich zum Beispiel nach Berlin reisen würde? Um dort direkt an der Wahl teilzunehmen? Vielen Dank im Voraus.

Ich habe die deutsche Nationalität und würde deswegen gerne an der Bundestagswahl teilnehmen. Aus verschiedenen Gründen konnte ich mich nicht rechtzeitig ins Wählerverzeichnis eintragen lassen in meinem letzten Wohnort in Berlin. Darum ist es mir nun nicht mehr möglich per Briefwahl an der Bundestagswahl teilzunehmen. 

Das bedaure ich sehr. Denn Deutschland und seine politische Zukunft liegt mir sehr am Herzen, jede Stimme zählt! 

Für Auslandsdeutsche ist es nicht so einfach, an den Wahlen teilzunehmen es wäre so viel einfacher wenn man in der deutschen Botschaft des jeweiligen Landes wählen könnte! 

Mit freundlichen Grüßen 

S. G.

Portrait von Canan Bayram
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau G. .,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bitte beachten Sie, dass ich Ihnen keine verbindliche Rechtsauskunft geben kann und für die Angaben keine Gewähr übernehme. Bitte nehmen Sie im Zweifel Kontakt mit dem Bundeswahlleiter auf.

Leider ist es so, dass wählen nur kann, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche Staatsangehörige, die wie Sie im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Zur Teilnahme an Wahlen müssen daher alle im Ausland lebenden wahlberechtigten Deutschen vor jeder Wahl zunächst über den Postweg bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis musste für die kommende Wahl spätestens am 5. September 2021 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Diese Frist ist leider nicht verlängerbar.

Wären Sie nur vorübergehend im Ausland, aber weiterhin in Deutschland gemeldet, wären Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und könnten per Briefwahl an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen.

Es tut mir Leid, dass ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Canan Bayram

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Canan Bayram
Canan Bayram
Bündnis 90/Die Grünen