Frage an Caren Marks bezüglich Recht

Portrait von Caren Marks
Caren Marks
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Caren Marks zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ulrich van de W. •

Frage an Caren Marks von Ulrich van de W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Marks,

wie ich gelesen habe, befürwortet Ihre Partei verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern, die auch Sie sich leider vorstellen können.
Daher frage ich mich, wie Sie zu dem Artikel 13 unseres Grundgesetzes stehen, der die Unverletzlichkeit der Wohnung zusichert.
Ein unbescholtener Bürger, der keiner Straftat verdächtigt wird, der allerdings Waffen legal besitzt, soll einfach so verdachtsunabhängigen Kontrollen in seiner Wohnung unterliegen?
Was geschieht, wenn ich bei derartigen Kontrollversuchen nicht anwesend bin? Wird beim 3. Versuch aufgebrochen? Oder mir die Erlaubnis entzogen?

Was würden sie sagen, wen ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle Zugang zu Ihrer Garage verlangt, um dort Bremsen und TÜV Plakette zu überprüfen? Wenn sie damit nicht einverstanden sind, da sie ja gerade nicht am Strassenverkehr teilnehmen und natürlich noch nie falsch geparkt haben, müssen sie eben den Führerschein abgeben!

Die legalen Waffenbesitzer sind überprüft genug und bei Straftaten mit Schusswaffen nicht sehr relevant. Natürlich gehört ein verantwortungsbewusster Umgang und eine sichere Lagerung dazu. Aber Immer und nicht nur wenn eine Kontrolle stattfindet.
Wenn ein legaler Waffenbesitzer zum Beispiel durch eine Straftat die Zuverlässigkeit verliert, wird ihm auch die Erlaubnis Waffen zu besitzen entzogen. Was bestimmt wirksamer ist, als Überprüfungen unbescholtener Bürger!

Ich finde es sehr gut, das Sie sich, im Gegensatz zu einigen Ihrer MdB Kollegen, sehr viel differenzierter zum Schießsport äußern.

in Erwartung einer interessanten Antwort,
mit freundlichen Grüßen,
Ulrich van de Weyer

Portrait von Caren Marks
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr van de Weyer,

am 11. März 2009 tötete ein 17-jähriger in einer Schule im baden-württembergischen Winnenden mit einer halbautomatischen großkalibrigen Kurzwaffe fünfzehn Menschen und sich selbst. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe dem Vater des Täters, der diese Waffe als Sportschütze zwar legal besaß, sie jedoch nicht seinen Pflichten als Waffenbesitzer entsprechend im Waffenschrank aufbewahrte. Dies ist der Anlass für die nun anstehende, erneute Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften.

Die kritische Diskussion zu diesem Vorhaben spiegelt das Meinungsspektrum, das bei allen sicherheitspolitischen Maßnahmen in Erscheinung tritt: Ablehnung, weil die Maßnahmen zu wenig durchgreifen, Ablehnung, weil die Maßnahmen zu sehr eingreifen, Ablehnung, weil es immer Wege gibt, Präventionsmaßnahmen zu umgehen.

Die Politik kann nicht fehlgeleitete Entwicklungen einzelner Jugendlicher aufhalten. Sie kann einzelne Verbrechen nicht zum Anlass nehmen, sich in Familien über die geltende Rechtslage hinaus einzumischen. Aber Politik kann Jugendliche und Familien wirkungsvoll stärken. Hierzu hat die SPD eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Jugendlichen und Familien helfen, unterstützen und Perspektiven geben können. Ebenso wichtig ist es aber auch, dass wir in unserer Gesellschaft eine Kultur des Hinsehens entwickeln. Dies muss in den Schulen, in den Familien sowie unter Gleichaltrigen geschehen.

Politik kann und muss aber auch Gefahrenquellen eindämmen, dies ist der Sinn der vorgesehen Änderungen des Waffengesetzes.

So ist unter anderem geplant, die Verwahrung legaler Waffen besser zu sichern. Hierbei geht es nicht darum, Waffenbesitzer unter einen Generalverdacht zu stellen, sondern präventiv verstärkt tätig zu werden. Denn Tatsache ist, dass bei Waffenbesitz und ihrer Lagerung in der Wohnung eine Gefahrenquelle vorliegt, die nur unabhängig vom Verdacht kontrolliert werden kann. Zur Zeit findet eine Überprüfung der Wohnung nur bei begründeten Zweifeln an einer sicheren Aufbewahrung statt. Hierbei ist – außer bei Gefahr im Verzug - nicht vorgesehen, dass die Wohnung gegen den Willen des Berechtigten betreten werden kann. Wer seiner Pflicht zur Gestattung einer Kontrolle jedoch nicht entspricht, muss als letzte Konsequenz mit dem Entzug der Waffenbesitzkarte rechnen.

Auch wenn nicht sämtliche Waffenbesitzer tatsächlich kontrolliert werden können, würde alleine die ständige Möglichkeit unangemeldeter Kontrollen eine striktere Befolgung der Regeln veranlassen.

In den laufenden Beratungen werden wir weiterhin sorgfältig prüfen, wie die Gefahr der unbefugten Nutzung von Waffen eingedämmt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks, MdB