Was machen Sie gegen die Chatkontrolle?
Ich bin Mutter von vier Kindern , Ehefrau.
Ich möchte meine Privatsphäre schützen. Wie stehen Sie zu dem Thema ?
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Diskussion um die sogenannte „Chatkontrolle“ berührt eine zentrale Frage unseres Rechtsstaates: Wie bringen wir den Schutz der Privatsphäre und der vertraulichen Kommunikation mit dem notwendigen Schutz vor schwersten Straftaten in Einklang?
Zunächst ist wichtig, dem Begriff differenziert zu betrachten. Der Begriff „Chatkontrolle“ wird in der öffentlichen Debatte häufig so verstanden, als würde der Staat pauschal alle privaten Nachrichten aller Bürgerinnen und Bürger mitlesen. Das ist nicht der Gegenstand der aktuellen europäischen Regelung. Es geht vielmehr um eine Ausnahme vom Datenschutzrecht, die es bestimmten Online-Diensten und Plattformen ermöglicht, freiwillig nach bekannten Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu suchen und entsprechende Verdachtsfälle zu melden. Das geschieht automatisiert und ist nun befristet bis zum 3. April 2028 legalisiert.
Eine Verpflichtung für alle Anbieter besteht dadurch nicht. Zudem sind Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen.
Die aktuelle europäische Debatte zeigt den schwierigen Ausgleich zwischen zwei berechtigten Anliegen: Einerseits müssen Kinder vor sexuellem Missbrauch geschützt und Täter konsequent verfolgt werden. Gerade bei schwersten Straftaten, bei organisierter Kriminalität oder bei der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen darf der digitale Raum kein Rückzugsort für Straftäter sein. Andererseits gehören Privatsphäre, das Fernmeldegeheimnis und sichere digitale Kommunikation zu den Grundpfeilern einer freiheitlichen Gesellschaft.
Die CDU und auch die Europäische Volkspartei steht für einen starken Rechtsstaat, der Straftaten wirksam verfolgt. Dazu gehört, dass Ermittlungsbehörden die notwendigen Möglichkeiten erhalten, um Täterstrukturen aufzudecken und Opfer zu schützen. Dennoch stehe ich dafür, dass staatliche Eingriffe immer verhältnismäßig sein und sich an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientieren müssen. Das ist aus meiner Sicht vorliegend der Fall und muss auch in der Diskussion für ein dauerhaftes und möglicherweise verpflichtendes Gesetz Einklang finden.
Beste Grüße
Carl Christian Hirsch MdL
Direkt gewählter Landtagsabgeordneter Wahlkreis Calw
