Wie stehen Sie zu Zuwanderung und innerer Sicherheit?

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Carmen Maria Spiegelhalder-Schäfer
FREIE WÄHLER
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Frage von Michael R. •

Wie stehen Sie zu Zuwanderung und innerer Sicherheit?

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr R.,

für Ihre Frage möchte ich mich bedanken und beantworte sie wie folgt:

Im Rahmen de Zuwanderung ist vorab zu unterscheiden zwischen Zuwanderung aus der Europäischen Gemeinschaft sowie Zuwanderung von außerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Im Zusammenhang mit Ersterem stehe ich auf dem Standpunkt, dass es nicht sein kann, dass EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten nach Deutschland kommen, um hier schlussendlich ausschließlich von unserem Sozialsystem zu profitieren, indem sie hier bewusst und gewollt keiner Arbeit nachgehen und dies möglicherweise auch nicht gewollt haben. Schließlich ist man durch unser Sozialsystem hier finanziell so abgesichert, als ob man in manchen anderen EU-Heimatländern einer geregelten Arbeit nachginge. 
Hier wäre es meiner Ansicht nach notwendig ein entsprechendes zeitliches Limit für einen Aufenthalt ohne Arbeit zu sorgen. Z.B. könnte man einen Zeitraum von 3 - 6 Monaten in Betracht ziehen. Nach diesem Zeitraum käme dann eine höfliche, aber konkrete amtliche Aufforderung in Betracht, wieder nach Hause zu gehen. 
Dies ist ein Problem, das man aus Deutschland in die Europäische Gemeinschaft einbringen muss.

Im Zusammenhang mit Zweitem bin ich der Ansicht, dass eine solche Zuwanderung einen klaren rechtlichen Rahmen in Form eines detaillierten und zweckmäßigen Einwanderungsgesetzes haben muss, welches sich klar zu Art, Zeit und Güte einer Einwanderung äußert und welches die Rechte und Pflichten der Einwanderer und des Staates ordentlich regelt. Wir FREIE WÄHLER fordern dies schon sehr lange. Passiert ist nicht wirklich etwas. 
Hierdurch wäre eine Grundlage geschaffen, an welche sich sowohl Zuwanderungswillige als auch Behörden/Ämter halten können und müssen. 

In Bezug auf die Innere Sicherheit in unserem Land darf es nicht dazu kommen, dass durch Zuwanderer Parallelgesellschaften entstehen, die ihre eigenen gruppenspezifischen Rechtsräume erschaffen, in denen kein Wert auf die freiheitlich demokratischen Grundrechte gelegt wird und kein Vertrauen in unsere Exekutive und Judikative besteht. Weiterhin verhindern Ghettobildung oder Parallelgesellschaften insbesondere in Ballungsgebieten ein Gelingen von Integration.
Deshalb hat hier eine intensivierte Wertevermittlung unserer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft zu geschehen. Werden diese Werte missachtet und es kommt zur Straffälligkeit, bedarf es einer konsequenteren Ausweisungsstrategie, die unmittelbar umgesetzt werden muss.       

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zu diesem sehr komplexen Thema wenigstens ansatzweise eine zufriedenstellende Antwort geben konnte. 
Gern stehe ich Ihnen für weitere Nachfragen zur Verfügung.

Es grüßt freundlich
Carmen Spiegelhalder-Schäfer