von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen,
Antwort 24.04.2024 von Carmen Wegge SPD
Antwort 24.04.2024 von Carmen Wegge SPD
Derzeit befinden wir uns in Gesprächen zu Änderungen verkehrsrechtlicher Regelungen in Verbindung mit dem CanG.
Antwort 09.04.2024 von Carmen Wegge SPD
Derzeit liegt der Grenzwert bei 1,0 ng/ml Blutserum, eine Anpassung des Grenzwerts ist bisher noch nicht erfolgt, dies bedarf eines Gesetzesverfahrens, das wir zeitnah anstreben. Weitere Regelungen gerade zu diesem Thema werden wir darüber hinaus prüfen.
Antwort 09.04.2024 von Carmen Wegge SPD
vielen Dank für die Frage. Hierzu bedarf es einer Gesetzesänderung, die wir zeitnah anstreben werden.
Antwort 06.05.2024 von Carmen Wegge SPD
Grundsätzlich darf ich keine Einzelfallberatung machen, weshalb ich Ihnen Ihre Frage nicht vollständig beantworten kann. Ich kann aber so viel sagen:
Antwort 24.04.2024 von Carmen Wegge SPD
In diesem Fall können Sie versuchen eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen Behörden zu beantragen.