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Lt. Bayer. Verfassung Art.123(3) dient die Erbschaftssteuer dem Zweck die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern. Warum findet das keine Beachtung? Was ist Ihre Meinung ?

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Frage von Martin H. •

Lt. Bayer. Verfassung Art.123(3) dient die Erbschaftssteuer dem Zweck die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern. Warum findet das keine Beachtung? Was ist Ihre Meinung ?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.,

die bayerische Verfassung ist mir schon deshalb sympathisch, weil sie vom Sozialdemokraten und Widerstandskämpfer Wilhelm Hoegner federführend entworfen wurde. 

Die dortige Ausgestaltung der Erbschaftssteuer nimmt richtigerweise in den Blick, dass diese nicht nur ein probates Mittel ist, um Steuermittel für Zwecke des Gemeinwohls zu generieren. Sie ist darüber hinaus auch ein wichtiges Instrument, um der demokratiegefährdenden Wirkung von Oligarchen vorzubeugen. Wir sprechen hier von einer Ausgestaltung, die Multimilliardäre in den Blick nimmt. 

Ich hoffe und gehe davon aus, dass wir aufgrund der aktuellen Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion endlich dazu kommen, diese höchsten Vermögen angemessen zu besteuern. Davon profitiert am Ende auch der bayerische Fiskus. Das Geld könnte dann unter anderem für soziale Zwecke genutzt werden. Ich werbe mein ganzes politisches Leben dafür und arbeite im Bundestag daran, dass die Vermögensverteilung in Deutschland zukünftig gerechter wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carolin Wagner, MdB

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