Sollte Ihrer Meinung nach die zulässige Geschwindigkeit auf Außerortsstraßen ohne Radwege auf 70 km/h beschränkt werden?

Carsten Körber MdB
Carsten Körber
CDU
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Frage von Anna S. •

Sollte Ihrer Meinung nach die zulässige Geschwindigkeit auf Außerortsstraßen ohne Radwege auf 70 km/h beschränkt werden?

Sehr geehrter Herr Körber,

der Anteil kurzer Strecken im Auto ist im ländlichen Raum ungleich höher als in Städten. Mangelnde Sicherheit und ein Gefühl latenter Gefährdung hält viele Menschen davon ab, selbst auf kurzen Wegen von einem Ort zum anderen das Rad zu nutzen. Dabei liegt auch hier ein großes ungenutztes Potential.

Mit der kommenden Bundestagswahl entscheidet sich unter anderem, wie die Weichen für die zukünftige Verkehrspolitik in Deutschland gestellt werden. Der ADFC Sachsen e.V. mit seinen inzwischen über 8200 Mitgliedern fragt sich, welche Rolle dabei das Fahrrad spielen wird und hat deshalb einige Fragen an Sie als Direktkandidat der CDU.

Vielen Dank, dass Sie sich Zeit dafür nehmen,
Anna Sarodnik
www.adfc-sachsen.de

Carsten Körber MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Sarodnik,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte möchte.

Dort, wo eine erhöhte Achtsamkeit erforderlich ist, gibt es bereits Tempolimits. Ein generelles Tempolimit lehne ich ab. Eine Absenkung der Regelhöchstgeschwindigkeit sollte nur dort erfolgen, wo es aus Sicherheitsgründen tatsächlich Sinn ergibt, so zum Beispiel auf schmalen Teilstücken von Landstraßen. Zudem kann an Gefahrenstellen oder aus Gründen des Lärmschutzes bereits heute die Geschwindigkeit beschränkt werden.

Was möchten Sie wissen von:
Carsten Körber MdB
Carsten Körber
CDU