Frage an Carsten Müller bezüglich Recht

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Carsten Müller
CDU
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Frage von Mirko R. •

Frage an Carsten Müller von Mirko R. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Müller,
Wie halten Sie es mit der Demokratie?
Werden Sie sich für die Volksabstimmung-Plebiszit in Grundsatzfragen der Menschen in diesem Lande einsetzen, wenn ja, bitte in welchem Umfang und/oder mit welchen Einschränkungen?
MfG
M. Roswora

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Antwort von
CDU

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Bundesrepublik Deutschland als
repräsentative, parlamentarische Demokratie verfasst. Das Grundgesetz hat damit die Grundlage für die erste stabile und erfolgreiche Demokratie in der deutschen Geschichte geschaffen. Daran halten wir fest. Eine Änderung des Grundgesetzes zur Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene streben CDU und CSU deshalb nicht an.

Für ein „Demokratie-Ranking“ eignet sich diese Frage nicht. Es geht vielmehr um die Frage, welche Form der Demokratie sich bewährt. Vor allem auf Bundesebene haben wir mit der repräsentativen, parlamentarischen Demokratie die besten Erfahrungen gemacht. Wir sind der Auffassung, dass sich Volksinitiative, Volksbegehren und Volksabstimmung auf der für den Bürger überschaubaren kommunalen und auf der Landesebene bewährt haben. Hier sind sie auszubauen. Sie eignen sich jedoch nicht für die komplexeren Verhältnisse auf der Bundesebene Plebiszitäre Formen der Staatswillensbildung stellen gegenüber dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren kein Mehr an Demokratie dar. Gegenüber der Notwendigkeit zur Reduzierung komplexer Sachfragen auf Ja-Nein-Alternativen im Plebiszit bietet das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ein größeres Maß an Verfahrensrationalität, Interessenausgleich und Gelegenheit zum Kompromiss. Außerdem stellt es die nach Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz notwendige Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung sicher die bei nationalen Plebisziten fehlt.

Zudem haben die meisten Befürworter von Volksabstimmungen große Probleme damit, die Frage zu beantworten, wie sie sich dazu stellten, wenn solche Volksabstimmungen Mehrheiten z. B. für die Todesstrafe oder die Abschaffung des Asylrechts brächten.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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