Frage an Carsten Müller bezüglich Finanzen

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Carsten Müller
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Frage von Andreas K. •

Frage an Carsten Müller von Andreas K. bezüglich Finanzen

Guten Tag Hr. Müller,

Ich habe eine Frage zur m.E. verdeckten Abschaffung des Bargeldes.

Aktuell gibt es innerhalb der Politik ja Bestrebungen, eine neue Obergenze für Bargeldzahlungen in Höhe von 5.000 Euro einzuführen.
Leider gegen den Willen einer breiten Bevölkerungsschicht!

Erklären Sie doch einmal dem einfachen Wähler, in wie weit eine nur auf Deutschland begrenzte Verminderung der Höchstgrenze bei Bargeldzahlungen den internationalen Terrorismus Schwächen, respektive erschweren soll?
Oder gehen Sie etwa vollkommen abstrakt davon aus, das ein Großteil des Terrorismus aus Deutschland mit Bargeld versorgt wird?

Zusätzlich würde mich interessieren, warum immer die Rechte der breiten Allgemeinheit im Kampf gegen den Terrorismus beschnitten werden?
Alles Maßnahmen, die ja belegbar erfolglos verlaufen.

Warum kommen Sie ihrer Rolle als Vorbild nicht nach und fordern aktiv ein generelles Verbot von Waffenlieferungen deutscher Rüstungskonzerne ins Ausland (zumindest Dritt- und Schwellenländer und Krisenregionen)!
Eine Auflage dieser Firmen nur die inländische Polizei und das Militär auszurüsten würden einen großen Schlag, gegen internationale Terrorbanden bedeuten, die nicht selten mit deutschem Waffenarsenal agieren.

Beteiligen Sie die Bürger an diesen Entscheidungen und sorgen Sie bitte für ein Umdenken, speziell in Ihrer Partei - nicht Geld über Menschen - sondern Recht über Unrecht!

Danke

VG
Andreas Kübler

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Sehr geehrter Herr Kübler,

vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Februar 2016 zum Thema Obergrenze bei Bargeldzahlungen.

Obwohl die Einführung einer Obergrenze für Bargeldzahlungen gegenwärtig von einigen politischen Akteuren diskutiert wird, liegen dazu weder ein Eckpunktepapier noch ein konkreter Gesetzentwurf vor. Ich kann die Skepsis verstehen, die aus Ihrer Frage ersichtlich wird. In der Tat gibt es einige Argumente, die die Einführung einer Höchstgrenze unterstützen, doch gleichzeitig sehe ich gute Argumente, die dagegen sprechen. Meine Meinungsbildung zu dieser Thematik ist nicht abgeschlossen. Bevor ich mich diesbezüglich festlege, werde ich die anstehende Diskussionen und Argumentation sehr genau verfolgen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller

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Sehr geehrter Herr Kübler,

anknüpfend an meine Antwort auf Ihre Frage zur Einführung einer Obergrenze auf Bargeldzahlungen vom 5. Februar 2016 kann ich mich nun deutlicher positionieren.

Ich werde die Einführung einer Obergrenze bei Bargeldzahlungen in Höhe von 5.000 Euro nicht unterstützen. Ich halte diese Überlegungen für nicht zielführend und werde mich dafür einsetzen, dass diese Begrenzung nicht realisiert wird.

Dem erklärten Maßnahmenziel - Bekämpfung der Terrorfinanzierung, der Schwarzarbeit oder der organisierten Kriminalität - stehen nur geringe zu erwartende Erfolge gegenüber. Bisherige Erfahrungen zeigen uns: In fast allen EU-Ländern mit einer Bargeldobergrenze ist die Schattenwirtschaft deutlich ausgeprägter als in Deutschland. Auch organisierte Kriminalität und Terrorfinanzierung haben sich von den eingeführten Bargeldobergrenzen nicht signifikant eindämmen lassen. Die ursprünglich verkündeten Ziele sind nicht erreicht worden. Daher scheint die Bargeldobergrenze kein geeignetes Instrument zur Problemlösung. Es müssen neue, bessere und vor allem international abgestimmte finanz- und rechtspolitische Maßnahmen gefunden werden, um der Schattenwirtschaft, organisierten Kriminalität und Terrorfinanzierung effektiv entgegenzutreten.

Darüber hinaus würde eine vollständige Digitalisierung der Geldgeschäfte einem Zwang zur Einbindung von Banken oder anderen Finanzinstitutionen für jede Bürgerin und jeden Bürger gleichkommen. Die Möglichkeit eines unmittelbaren und direkten Geldtransfers zwischen Menschen würde ab einer bestimmten Höhe des Betrages nicht länger gegeben sein. Eingriffe des Staates in Freiheitsrechte müssen mit den erhofften Ergebnissen sehr genau abgewogen werden. Gegenwärtig sehe ich in der Begrenzung keinen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger, der diese diskutierte Einschränkung freiheitlicher Rechte rechtfertigt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller

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